Wenn Gesellschafter:innen bestehender GmbHs ihr bestehendes Stammkapital auf die Mindestsumme von 10.000 Euro reduzieren, so kann die Differenz von 25.000 Euro steuerfrei an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet werden. Für die Kapitalherabsetzung, die eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erfordert, ist ein notariell beurkundeter Gesellschafterbeschluss notwendig. Dieser kann online via notarity bei einem der Partner-Notariate umgesetzt werden.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 15.03.2024
Für die Gründung einer GmbH ist seit 01. Jänner 2024 ein Mindestkapital von 10.000 Euro erforderlich. Davor waren es noch 35.000 Euro, die als finanzielle Grundlage und Haftungsbeschränkung der Gesellschafter:innen eingebracht werden mussten.
Jakobus Schuster, CEO und Co-Founder von notarity:
"Die Herabsetzung des GmbH-Mindestkapitals kommt aber nicht nur Gründer:innen zugute. Auch Gesellschafter:innen bestehender GmbHs können sich die Gesetzesänderung zu Nutze machen. Die Differenz von 25.000 Euro kann steuerfrei an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet werden. Damit besteht die Möglichkeit, diesen Betrag ins Privatvermögen zu überführen, ohne dass dafür Steuern anfallen."
Für die Kapitalherabsetzung ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Dazu bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Dabei ermöglichen Online-Plattformen wie notarity eine rechtssichere Abwicklung von digitalen Notariatsakten bei Notar:innen
Jakobus Schuster:
"Der Gesellschafterbeschluss muss notariell beurkundet werden und die Herabsetzung des Stammkapitals anschließend beim Firmenbuch angemeldet werden. In weniger als 24 Stunden erstellen unsere Partner-Notariate gemeinsam mit den Unternehmer:innen die für die Kapitalherabsetzung notwendigen Dokumente und führen die Beurkundung durch."
Foto oben: Jakobus Schuster, CEO und Co-Founder von notarity
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