UNIQA bietet eine neue Zusatzleistung zur Krankenversicherung an: Kunden können eine DNA-Analyse durchführen lassen, bei der sie mittels einer Speichelprobe auf Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten getestet werden.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 23.05.2019
Kunden, die im Rahmen ihrer Krankenversicherung den Baustein VitalCheck inkludiert haben, steht eine DNA-Untersuchung als zusätzliche Leistung zur Verfügung. Es handelt sich dabei um einen wissenschaftlich fundierten Gentest im Wert von rund 1.000 Euro, den rund 200.000 UNIQA Kunden in ihr Versicherungspaket zusätzlich erhalten. Die Lifestyle DNA-Analyse kann einmal pro Vertragslaufzeit durchgeführt werden – öfter habe auch keinen Sinn, da die Antworten einer Gen-Analyse dieselben bleiben.
Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten erkennen
Die Lifestyle DNA-Analyse könne dabei helfen, schlecht verträgliche Nahrungsmittel zu meiden, eingeschränkte Entgiftung von Schwermetallen, Pestiziden und Lösungsmitteln zu erkennen und den Körper optimal mit wichtigen Nährstoffen zu versorgen. Abgestimmt auf die persönliche DNA können Stoffwechseldefizite, die mitunter einen Einfluss auf die Gesundheit und sportliche Leistung haben, identifiziert und durch eine genetisch angepasste Ernährung möglichst eliminiert werden.
Durchgeführt wird die Untersuchung von einem nach dem österreichischen Gentechnikgesetz zugelassenen Labor der Novogenia GmbH in Eugendorf bei Salzburg. Kunden bekommen das Proben-Set für die Abnahme der Wangen-Speichelprobe direkt vom Labor zugesendet. Innerhalb von vier Wochen liegen die Analyseergebnisse vor, die direkt an den Kunden versendet werden – gemeinsam mit einem auf das Genprofil zugeschnittenen, persönlichen Ernährungs- und Bewegungsprogramm sowie einer Nahrungsmittelliste.
Keine Daten an Versicherer
Bei derart hochsensiblen Daten sei „oberstes Gebot“ die hundertprozentige Anonymität, versichert UNIQA. Sämtliche Daten, die bei der Untersuchung erhoben werden, stehen ausschließlich dem Kunden und dem Labor zur Verfügung. UNIQA prüft nur, ob die DNA-Untersuchung im Vertrag des Kunden inkludiert ist und leistet dann die Zahlung an das Labor. Der Versicherer erhalte lediglich eine Rechnung und in keinem Fall sensible Daten der Kunden.
Foto: Andreas Kolarik
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