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Vater ändert auf Sohn übergegangenen Vertrag – gültig oder nicht?

Vater ändert auf Sohn übergegangenen Vertrag – gültig oder nicht?

06. Dezember 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Der Vater übergibt seinem Sohn eine Liegenschaft, kümmert sich aber weiterhin um deren Versicherung. Als der Sohn den Vertrag kündigen will, kommt es zu Problemen.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 06.12.2018

Der Versicherungsnehmer übertrug das Eigentum an einer Liegenschaft an seinen Sohn, informierte diesen aber nicht über die dafür abgeschlossenen Versicherungen. Der Versicherer richtete seine Korrespondenz weiterhin an den Vater. Einige Zeit später konvertierte er den Vertrag über einen Außendienstmitarbeiter des Versicherers. Nun wurde der Sohn doch aktiv und wollte den Versicherungsvertrag kündigen, um die Liegenschaft über seinen Makler neu versichern zu lassen. Der Versicherer wies die Kündigung zurück, da durch die Konvertierung eine neue Bindung auf drei Jahre entstanden sei.

Unwichtig, ob Sohn und Versicherer davon wussten

Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) im Fachverband der Versicherungsmakler stellte Folgendes fest: Der Versicherungsvertrag sei durch die Übergabe der Liegenschaft mit der Eintragung ex lege auf den Sohn übergegangen. Ob der Versicherer Kenntnis von der Übergabe hatte, sei dafür ebenso wenig von Belang wie die Frage, ob der Sohn vom Versicherungsvertrag wusste. Der Vater sei jedoch nicht bevollmächtigt, den auf seinen Sohn übergangenen Vertrag zu konvertieren.

Konvertierung unwirksam

Im Ergebnis ist die Konvertierung dem Sohn gegenüber unwirksam, resümiert die RSS. Der Vater schließe zusätzlich zum bestehenden Vertrag einen Neuvertrag für dasselbe Risiko ab. Dem Sohn stehen die bisherigen Kündigungstermine zur Verfügung. Der Vater müsse sich allenfalls auf eine Irrtumsanfechtung stützen, um seinen neu abgeschlossenen Vertrag zu beseitigen.

Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler

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