Mag. Robert Lasshofer, Präsident des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO), sprach mit AssCompact über Klimawandel und wie die Versicherungswirtschaft auf die damit verbundenen Risikoszenarien reagieren soll. Auch seine Meinung zu den Themen Dauerrabattklausel und Entwicklung der Schadenabwicklung war gefragt …
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 21.03.2022
2021 war das Jahr mit den höchsten Naturkatastrophen-Schäden. Dabei handelte es sich nicht nur um ein großes Ereignis, sondern um sehr kleinräumige, aber dennoch sehr dramatische Hochwasser- bzw. Hagel-Katastrophen in Österreich. „Bisher sind solche Schadenereignisse sehr gut über die Versicherungen gedeckt“, so Lasshofer, warnt aber: „Natürlich hat Versicherungsgeschäft immer auch viel mit Rückversicherung zu tun, und man bemerkt bereits, dass sich auf der Rückversicherungsseite die Prämien verhärten und dass deshalb letztendlich die Erstversicherungsprämien steigen werden.“
„Nichts ist so alt wie das Hochwasser von gestern“
Auch deshalb fordert der VVO bereits seit vielen Jahren eine gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende Naturkatastrophen-Versicherung. Doch der Weg dorthin scheint nicht einfach: „Nichts ist so alt wie das Hochwasser von gestern. Zum Zeitpunkt der Katastrophe, wo alles über die Ufer tritt, ist die Bereitschaft sehr groß, sich damit zu beschäftigen. Doch sobald das Wasser versickert ist, ist es nicht mehr ganz oben auf der Agenda“, erklärt Lasshofer. „Es ist natürlich auch eine Frage der Solidarität und des Kollektivs. Eine Pflichtversicherung funktioniert nur dann, wenn diese flächendeckend über alle Gebäude in Österreich stattfindet. Natürlich ist zu bedenken, dass beispielsweise für eine Wohnung im 7. Stock eines Wohngebäudes keine Hochwasser-Gefahr besteht, allerdings kann sie sehr wohl von einem Hagel- oder Sturmunwetter betroffen sein. So gesehen kann jeder oder jede von den Folgen des Klimawandels betroffen sein.“
Dauerrabatt: „Ich stehe dem Thema neutral gegenüber“
In den letzten Monaten ist nach einem richtungsweisenden OGH-Urteil der Dauerrabatt in Diskussion geraten. Als VVO-Präsident stehe Lasshofer dem Thema sehr neutral gegenüber, weil jede Gesellschaft für sich hier entsprechende Entscheidungen treffen könne: „Ich habe Verständnis für das Thema Treue und dass diese mit einem Dauerrabatt unterstützt wird. Ich habe aber auch Verständnis, wenn man mehr Mobilität in Beständen erzeugen will. Zurzeit herrscht zumindest hinsichtlich der Formulierung Klarheit. Auch beim Dauerrabatt macht Wettbewerb fröhlich, und wir werden sehen, was sich schlussendlich als das bessere Instrument herausstellt.“
„Ich bin überzeugt, dass wir eine sehr gute Schadenabwicklung haben“
Ein in Vermittlerkreisen diskutiertes Thema ist die Tendenz zur Häufung von Schadenablehnungen. Doch der VVO-Präsident ist nicht der Meinung, dass die Schadenabwicklung in der Versicherungswirtschaft schlechter oder schwieriger geworden ist: „Fakt ist auch, dass Versicherungen unberechtigte Forderungen ablehnen müssen und manche Kundinnen und Kunden diese Ablehnung nicht gutheißen. Dann bleibt eine Dissonanz zurück, die weitererzählt wird“, so der VVO-Präsident. Indes sei jedes Versicherungsunternehmen verpflichtet, zu Jahresbeginn Beschwerde-Berichte an die Finanzmarktaufsicht abzuliefern, informiert Lasshofer weiter. „Diese Beschwerde-Berichte sind aber im Verhältnis zum Wachstum der Bestände sogar weniger geworden. Daher bin ich davon überzeugt, dass wir eine sehr gute Schadenabwicklung haben. Und dank der Digitalisierung – Stichwort Apps und künstliche Intelligenz – werden Versicherungsleistungen auch schneller ausgezahlt. Und wenn man schnell leistet, ist das auch für den Kunden gut.“
Einen weiteren Auszug des Interviews mit VVO-Präsident Mag. Robert Lasshofer lesen Sie hier …
Das gesamte Interview lesen Sie in der AssCompact März-Ausgabe!
Foto oben: Mag. Robert Lasshofer, Präsident des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO)
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