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Versicherungsinstitut erörterte Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Branche

Versicherungsinstitut erörterte Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Branche

15. November 2021

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Das Institut für Versicherungswirtschaft an der Johannes Kepler Universität Linz hat sich mit den Aus- und Wechselwirkungen der Pandemie auf die eigene Branche, aber auch mit den makroökonomischen Folgen beschäftigt. Hochkarätige Referenten diskutierten über die Grenzen der Versicherbarkeit solcher Risiken und mögliche Lösungen für die Zukunft.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 15.11.2021

Nahezu alle Wirtschaftsbereiche sind von der Corona-Pandemie betroffen. Die Versicherungsbranche ist besonders gefordert.

„Der Grundgedanke einer Versicherung ist an seine Grenzen gestoßen“, hielt der Vorsitzende des Versicherungsinstituts, Generaldirektor Mag. Othmar Nagl, in seiner Begrüßung fest: „Anders als etwa bei Naturkatastrophen, bei dem zwar alle mit dem gleichen Risiko konfrontiert, aber nicht gleichzeitig betroffen sind, ist die Situation in einer Pandemie eine andere. Der Risikoausgleich über eine „klassische“ Versicherungslösung ist nicht möglich, weil die Pandemie auf die gesamte Solidargemeinschaft gleichzeitig einwirkt.“

Dieser Einschätzung schloss sich auch Tobias Sonndorfer, Executive Director beim Rückversicherer Munich Re, an: Das Pandemierisiko sei in seiner Gesamtheit zu groß ist, um von der privaten Versicherungsbranche vollständig abgedeckt zu werden. Künftig werde es so genannte Pooling-Lösungen für den privaten Markt brauchen. Diese könnten etwa als Private Public Partnerships, gemeinsamen Lösungen von Versicherern mit der öffentlichen Hand, gestaltet werden.

JUDr. Stanislava Saria, Leiterin der FMA-Abteilung für Querschnittsthemen, skizzierte die unmittelbaren Auswirkungen auf die gerade laufende Überarbeitung des EU Versicherungsregelwerks Solvency II. Änderungen an den ursprünglich geplanten Eigenkapitalerfordernissen würden langfristig bis zu 30 Mrd. Euro an Kapital freisetzen. Dieses Geld solle vor allem als Beitrag der Versicherer zur Erholung Europas nach der Pandemie und zur Finanzierung des Green Deals eingesetzt werden.

Eine fundierte Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Covid-19 bot der Wiener Rechtsanwalt Dr. Peter Konwitschka: Die höchstgerichtlichen Entscheidungen hätten ihrerseits die Grenzen der Deckungsbereiche bei Betriebsunterbrechungs- und Rechtsschutzversicherungen aufgrund des unmöglichen Risikoausgleichs bestätigt.

Foto oben v.l.n.r.: Institutsvorsitzender GD Mag. Othmar Nagl, Rechtsanwalt Dr. Peter Konwitschka (Schönherr Rechtsanwälte), Tobias Sonndorfer (Executive Director Munich Re), Univ.-Prof. Dr. Andreas Riedler (Vorstandsmitglied Institut), JUDr. Stanislava Saria (Leiterin der Abteilung für Querschnittsmaterien FMA), JKU-Vizerektor Univ.Prof. Stefan Koch und Univ.-Prof. Dr. Helmut Pernsteiner (Vorstandsmitglied Institut) (Fotocredit: Versicherungsinstitut)

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