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Versicherungsmakler fordern COVID-19-bedingte Steuererleichterungen

Versicherungsmakler fordern COVID-19-bedingte Steuererleichterungen

22. März 2021

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS, will mit seinem Vorstoß, durch Steuererleichterungen Liquidität zu erhöhen, gewährleisten, dass Versicherungsmakler-Betriebe weiterhin in der Lage sind, ihrer unternehmerischen Verantwortung nachzukommen.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 22.03.2021

Während der Bund – und subsidiär die Bundesländer – zahlreiche Förderinstrumente zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen geschaffen haben, nimmt keine dieser Fördermaßnahmen jene Unternehmen in den Blick, bei denen die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise erst in späteren, nach Ende der Gesundheitskrise liegenden Zeiträumen eintreten werden. Versicherungsmakler sind nur mittelbar und zeitlich verzögert von der COVID-19-Krise und den behördlich verordneten Einschränkungen betroffen, wie etwa durch Umsatzausfall beim versicherten Unternehmen durch eine sinkende Versicherungsprämie beim Versicherungsunternehmen und in Folge Vergütungseinbußen durch eine sinkende Courtage des Versicherungsmaklers.

Studie soll bei Umsetzung der geforderten Maßnahmen helfen

Direkte Ersatzleistungen wie etwa in Form von Zuschüssen dürften daher für Versicherungsmakler nicht infrage kommen. Als eine für solche Konstellationen jedoch sehr treffsichere Maßnahme erscheint der Verlustrücktrag, also die Rückzahlung von bereits geleisteter Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie deren Vorauszahlungen – weil so in Österreich steuerpflichtige Unternehmen erfasst werden, die vor der Krise über eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Gewinne) verfügt haben und die Liquidität rasch nach Verlusteintritt stärkt. Die von Finanzrechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz und Mag. Wolfgang Lindinger (LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) hierzu verfasste Studie wurde von der Bundessparte für Information und Consulting entgegengenommen und soll nun über die Kammerspitze mit der Aufforderung zur Prüfung und umgehenden Umsetzung ins Finanzministerium gelangen.

Foto oben: KommR Christoph Berghammer, MAS

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