Prof. Mag. Erwin Gisch und Dr. Wolfgang Reisinger greifen in einer zweiteiligen AssCompact Live TV Sendung am 20. und 26. Mai 2021 zum Thema „Versicherungsvertragsrecht – aktuelle Themen für die Praxis“ wesentliche Themenstellungen des allgemeinen Teils des VersVG sowie die Spezifika der Schadensversicherung auf.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 12.05.2021
Dabei skizzieren die beiden Experten nicht nur die rechtswissenschaftlichen Grundlagen, sondern bereiten die einschlägige Judikatur des OGH – sowohl Rechtsprechungs-Klassiker als auch aktuellen Judikate – für die Praxis auf:
Das VersVG als sog. Sonderprivatrecht ist gekennzeichnet von vielen Abweichungen zu den grundlegenden Regelungen des ABGB. Dazu gesellen sich vielfältige singuläre Regelungen, die in anderen Rechtsgebieten in dieser Form nicht zu finden sind. Einschlägige Kenntnisse über die spezifischen Regelungen des Versicherungsvertragsrechts sind somit Basis und Voraussetzung jeglicher Tätigkeit im Bereich der Versicherungsvermittlung, der Schadenabwicklung usw.
Spezielle Regelungen des VersVG
„Die verschiedenen Spezifika, beispielsweise in Rahmen des Vertragsabschlusses, der vorvertraglichen Information und Aufklärungspflichten oder des Rechts der Obliegenheiten machen die Regelungen des VersVG, so speziell“, weiß Versicherungsrechtsexperte Prof. Mag. Erwin Gisch, der weiter ausführt: „Dazu kommen die Besonderheiten aufgrund der Tatsache, dass der Versicherungsvertrag regelmäßig als Dauerschuldverhältnisse ausgestaltet ist, was sich etwa auf die Themen der Gefahrerhöhung oder auch des Kündigungsrechts niederschlägt“.
Spezifische Ausprägungen und einschlägige Judikatur des VersVG
Dr. Wolfgang Reisinger, nicht minder profunder Kenner des VersVG und Experte der Judikatur des OGH, ergänzt: „Keineswegs vergessen darf man in diesem Zusammenhang die spezifischen Ausprägungen Allgemeiner Versicherungsbedingungen und die vielfältige einschlägige Judikatur dazu, die dem sog. durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer einen besonderen Stellenwert einräumt. An diesem ‚Durchschnittskunden‘ muss sich eigentlich vom Anfang des Vertrags über die Schadenabwicklung bis zur Kündigung alles orientieren. Das Versicherungsverhältnis ist sehr von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Der Verlust des Versicherungsschutzes ist der ‚worst case‘ bei der Beziehung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und muss unbedingt vermieden werden.“
Die Themen im Teil 1 im Überblick:
- Informations- und Aufklärungspflichten vor Vertragsabschluss
- Besonderheiten beim Abschluss des Versicherungsvertrages
- Risikoerhöhung
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Die Themen im Teil 2 im Überblick:
- Vertragliche Obliegenheiten
- Leistungsanspruch und Verjährung
- Regress des Versicherers
- ausgewählte Themen i.Z.m. der Beendigung des Versicherungsvertrages
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Foto oben v.l.n.r.: Dr. Wolfgang Reisinger und Prof. Mag. Erwin Gisch
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