zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Wiener Städtische informiert über Haftung bei Wintersportunfällen

Wiener Städtische informiert über Haftung bei Wintersportunfällen

03. Dezember 2014

|

2 Min. Lesezeit

|

News-Versicherungen

Wintersportunfälle können neben schweren körperlichen Verletzungen auch erhebliche finanzielle Schäden zur Folge haben. Der schuldhafte Unfallverursacher muss mit Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Arztkosten, Pflegekosten, Verdienstentgang und gegebenenfalls Unterhaltsansprüchen auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige rechnen. Die Wiener Städtische Versicherung bietet eine Haftpflichtversicherung zum Schutz vor unberechtigten Forderungen und finanzielle Sicherheit, wenn eine Haftung vorliegt.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 03.12.2014

Wintersportunfälle können neben schweren körperlichen Verletzungen auch erhebliche finanzielle Schäden zur Folge haben. Der schuldhafte Unfallverursacher muss mit Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Arztkosten, Pflegekosten, Verdienstentgang und gegebenenfalls Unterhaltsansprüchen auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige rechnen. Die Wiener Städtische Versicherung bietet eine Haftpflichtversicherung zum Schutz vor unberechtigten Forderungen und finanzielle Sicherheit, wenn eine Haftung vorliegt.

„Das finanzielle Risiko, schadenersatzpflichtig zu werden, lässt sich durch eine Haftpflichtversicherung mit einer entsprechend hohen Versicherungssumme absichern“, sagt Wiener Städtische Vorstandsdirektor Erich Leiß. „Schadenersatzverpflichtungen aus Ski- oder Snowboardunfällen sind in einer Haushaltsversicherung mit eingeschlossener Privathaftpflicht abgedeckt, außerdem werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt.“

Missachten Ski- und Snowboardfahrer die für sie geltenden zehn internationalen FIS-Regeln, kann das zu Haftungsansprüchen bei einem Unfall führen. Auch Pistenhalter können aufgrund mangelnder Pistensicherung zur Haftung herangezogen werden, dies ist dann Gegenstand der Betriebshaftpflichtversicherung des Betreibers. Laut Innenministerium begehen 15 bis 20% der Skifahrer nach einer Kollision Fahrerflucht. Für solche Fälle, aber auch bei Verletzungen durch Selbstverschulden eignet sich eine Unfallversicherung. So werden Rettungshubschraubereinsätze oder auch die hohen Kosten, die durch eine unfallbedingte Invalidität entstehen, in vielen Fällen nicht von der Sozialversicherung übernommen.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)