Zahlt die Kfz-Versicherung auch für einen Unfall, der durch ein von selbst losfahrendes Automatik-Auto verursacht wird? Einen solch ungewöhnlichen Fall hatte ein deutsches Gericht zu klären.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 14.03.2019
Das Automatik-Fahrzeug des Klägers setzte sich in Bewegung, ohne dass ein Fahrer am Steuer saß. Daraufhin kollidierte es mit einer Toreinfahrt. Der Mann klagte nun seine Vollkaskoversicherung auf Schadenersatz. Er sei beim Versuch, das Auto zu stoppen, aufs Gaspedal gekommen. Daraufhin sei das Fahrzeug nach vorne geschossen und durch das Tor gebrochen. Die Kfz-Versicherung glaubte ihm diese Geschichte nicht.
Art und Beschaffenheit der Schäden maßgeblich
Das Oberlandesgericht Braunschweig hingegen gab der Klage statt. Die verursachten Schäden seien nach Art und Beschaffenheit nur auf einen Unfall zurückzuführen. Dies reiche für die Einstandspflicht der Kfz-Versicherung aus. Die Schilderungen des Klägers zum Unfallhergang genügten dem Gericht, davon überzeugt zu sein. Auch verschiedene Zeugen, mit denen der Kläger nach dem Unfall gesprochen hatte, bestätigten die Aussagen. Darüber hinaus kam auch der vom Gericht beauftragte Sachverständige zu dem Schluss, dass ein Unfall plausibel sei. Er hatte Versuchsabläufe mit dem Fahrzeug nachgestellt.
Die Tatsache, dass der Kläger das Gaspedal betätigt hatte, spreche auch nicht gegen den Schutz durch die Kfz-Versicherung. Die Beweisaufnahme geht davon aus, dass dies tatsächlich versehentlich passiert war, als er das Auto stoppen wollte.
Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich
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