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Öffentliche Ausgaben bei Österreichs Pensionen gefährden Pensionssicherheit

Öffentliche Ausgaben bei Österreichs Pensionen gefährden Pensionssicherheit

25. November 2021

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4 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Die öffentlichen Ausgaben in der Pensionsversicherung haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und erklimmen einen historischen Höchststand von 60 Mrd. EUR. Die Aktion Generationengerechtigkeit legt nun gemeinsam mit dem Wirtschaftspolitischen Zentrum Wien (WPZ Research) aktuelle Zahlen vor und mahnt mutige Schritte zur Sicherung des Pensionssystems ein.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 11/25/2021

Die Ausgabendynamik in der Pensionsversicherung hält unvermindert an und hat sich in der jüngeren Vergangenheit aufgrund überproportionaler Pensionserhöhungen weiter beschleunigt. Die Ausgaben für die Alterssicherung inklusive Beamte betragen im Jahr 2020 gemäß Statistik Austria 60 Mrd. Euro. Sie sind damit seit 2015 um 9 Mrd. Euro angestiegen. Die öffentlichen Ausgaben in Prozent des Bruttoinlandsproduktes erklimmen damit einen historischen Höchststand und belaufen sich im Jahr 2020 auf 15,8%. Deutlich mehr als ein Viertel der gesamten Staatsausgaben (knapp 28% gemäß Statistik Austria) entfallen gegenwärtig auf die Alterssicherung, der Trend ist aufgrund der demografischen Entwicklung unausweichlich weiter steigend.

Im internationalen Vergleich weisen gemäß OECD (für das Jahr 2019) lediglich Griechenland, Italien und Frankreich höhere Ausgaben in Prozent der Wirtschaftsleistung für die Alterssicherung aus.

Pensionslücke beträgt bereits 24,7 Mrd. Euro

Die gute Konjunkturlage, verbunden mit der Umschichtung von Seiten der öffentlich Bediensteten hat über kräftige Wachstumsraten der Einnahmen die Ausgabendynamik verschleiert. Der Wirtschaftseinbruch als Folge der COVID-19-Pandemie legt die Problematik der Finanzierung der Pensionsversicherung nunmehr offen.

„Die Differenz zwischen Ausgaben und Beitrags-Einnahmen ist mittlerweile auf 24,7 Mrd. Euro angestiegen und erreicht damit einen Wert von 6,5% des Bruttoinlandsprodukts. Zum Vergleich: Damit übersteigt der staatliche Zuschuss zu den Pensionsausgaben die gesamten Ausgaben für das Bildungswesen (19 Mrd. Euro gemäß Statistik Austria) deutlich“, erläutert Dr. Ulrich Schuh, Wirtschaftspolitischer Leiter des WPZ Research-Institutes in Wien, die Zahlen.

Pensionen künftiger Generationen werden aufs Spiel gesetzt

Erzielte Erfolge bei der Drosselung des Zustroms in den Ruhestand aus Invaliditätspensionen und Rehageld werden durch die dynamische Entwicklung bei Schwerarbeiterpensionen (SAP) und Langzeitversichertenregelung (LZV) konterkariert. Im Jahr 2020 traten mehr als 23.000 Personen über SAP und LZV in den Ruhestand, während lediglich 9.000 Personen die Korridorpension, die mit hohen Abschlägen verbunden ist, in Anspruch nahmen.

Die Einführung der abschlagsfreien Pension mit 45 Versicherungsjahren entfaltet weiters eine starke Sogwirkung und führt zu einem automatischen Ausscheiden der Betroffenen in den Ruhestand. Dies ist insbesondere im Jahr 2020 ersichtlich.

Insgesamt ist es wichtig zu betonen, dass die jüngsten Maßnahmen im Pensionsbereich zu massiven Kosten für die öffentliche Hand führen, die weit in die Zukunft wirken und die die Pensionssicherheit künftiger Generationen massiv gefährdet. Daneben ist die Verteilungswirkung der getätigten Maßnahmen zu hinterfragen, die vermehrt privilegierte Personenkreise bevorteilt.

Handlungsempfehlungen

„Die begünstigten Möglichkeiten zum vorzeitigen Pensionsantritt sollten umgehend abgeschafft werden. Es sind dies die Schwerarbeiterpension und die Regelung zu den Langzeitversicherten. Ebenso sollte die Invaliditätspension abgeschafft und die Aufgabe an die Krankenversicherung übertragen werden. Der demografischen Entwicklung folgend sollte außerdem das Regelpensionsalter an die steigende Lebenserwartung angepasst werden“, so Dr. Schuh vom WPZ Research.

„Die bisher bekanntgewordenen Informationen zum Langfristgutachten der Alterssicherungskommission zeigen nur geringe Steigerungen an öffentlichen Zuschüssen als Prozentsatz des BIP. Es werden aber nur gesetzliche Steigerungen (=Inflation) und keine außergewöhnlichen Ereignisse wie zum Beispiel die aktuelle Pandemie angenommen. Es wird also kein Spielraum für künftige Aufgaben des Staates wie Pflege und steigende Gesundheitskosten gelassen. Von Investitionen in Dekarbonisierung und Digitalisierung ganz zu schweigen“, ergänzt DI Georg Feith, Obmann der Aktion Generationengerechtigkeit.

Bild: ©Андрей Яланский – stock.adobe.com

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