Keynotespeaker Dr. Klaus Koban ging in seinem Vortrag „Kundenschutz durch den Versicherungsmakler“ bei den AssCompact Trendtagen vergangene Woche der Frage nach, ob es einen lückenlosen Kundenschutz gibt und ob Kundenschutz durch Absicherung des Versicherungsmaklers besteht?
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 12.10.2021
Der Rat eines qualifizierten, unabhängigen Maklers ist der beste Schutz, den Versicherungsnehmer haben können“, zitierte Dr. Klaus Koban ein bekanntes Statement von Sir Leon Brittan aus dem Jahre 1990. „Eine Aussage, die heute mehr denn je von Bedeutung ist, denn durch die neue Vertriebsrichtlinie (IDD) und deren Umsetzung in nationales Recht stehen die Versicherungsvermittler vor neuen Herausforderungen.“
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Versicherungsvertrieb
In seinem Vortrag erläuterte der Experte unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsvertrieb. Insbesondere ging er dabei auf §27 Maklergesetz Abs.1 „Interessenwahrung des Kunden“ ein und erklärte, was dies für einen Versicherungsmakler genau bedeutet: „Der Versicherungsmakler hat trotz Tätigkeit für beide Parteien des Versicherungsvertrags, überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.“
Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherungsnehmer
Aufklärung und Beratung umfassen, laut Dr. Koban, vor allem die Fragen, welche Risiken der Versicherungsnehmer absichern sollte, wie die effektivste Deckung erreicht werden kann, bei welchem Risikoträger die Absicherung vorgenommen werden kann und zu welcher Prämienhöhe welche Risikoabdeckung erhältlich ist. Der Versicherungsvermittler müsse Risiken untersuchen, das Objekt prüfen und Versicherungsnehmer ständig, unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Zwischen- und Endergebnisse seiner Bemühungen, das aufgegebene Risiko zu platzieren, unterrichten, so der Experte.
Beratungsprozess
Ein weiterer Punkt auf der Agenda des Vortrages von Dr. Koban stand der Beratungsprozess. Er erklärte, wozu ein Vermittler – angefangen bei der Vorbereitung und der Vorstellung (handelt es sich um einen Versicherungsmakler oder um einen Versicherungsagenten) über das Beratungsgespräch bis hin zur Nachberatung – verpflichtet ist. „Der gesamte Beratungsprozess ist zu dokumentieren und die Rechte und Pflichten beider Parteien müssen festgehalten werden“, appellierte Dr. Koban.
Anschließend führte Dr. Koban den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Checkliste für den Beratungsprozess nach IDD und DSGVO vor und präsentierte einige Beispiel aus der aktuellen Judikatur zur Haftung des Versicherungsmaklers. „Insbesondere wurde der Pflichtenkreis in Bezug auf Zielmarktverkauf, Informationsverpflichtungen und Verpflichtungen im Beratungsprozess verschärft und in Summe unter das sogenannte Best Interest Prinzip gestellt“, informierte Dr. Koban und führte weiter aus, dass der Versicherungsmakler dafür verantwortlich sei, aus einem reichhaltigen Angebot an Deckungsmöglichkeiten auf Grundlage seiner professionellen und unabhängigen Beratung das für den Kunden beste Produkt zu finden, das seinen Bedürfnissen am besten entspricht.
Größte Herausforderung: Digitalisierung
Neben den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen stelle die Digitalisierung die Versicherungsmakler vor die größte Herausforderung, so Dr. Koban. „Sowohl im Schaden als auch in der Beratung werden in Zukunft neue digitale Tools eine massive Rolle spielen und den Berufsstand insbesondere im Beratungsprozess gravierend erneuern“.
Gibt es einen lückenlosen Kundenschutz?
Die Frage, ob es einen lückenlosen Kundenschutz gibt und ob Kundenschutz durch Absicherung des Versicherungsmaklers besteht, beantwortete der Experte mit einem klaren „Ja“. „Der Kundenschutz bei der Beratung durch Versicherungsmakler wurde durch die neuen Rahmenbedingen ausgebaut und verstärkt. Er ist der beste Schutz den Versicherungsnehmer haben können!“
Das waren die AssComapct Trendtage 2021
Mit knapp über 2600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern fanden heuer die AssCompact Trendtage 2021 am Mittwoch, 06. und Donnerstag 07. Oktober 2021 in der Pyramide Wien/Vösendorf statt. Insgesamt 17,5 unabhängige IDD-Weiterbildungsstunden wurden an den beiden Tagen von AssCompact angeboten.
Hinweis: Eine ausführlich Berichterstattung zu den AssCompact Trendtagen 2021 wird demnächst als Sonderausgabe „Das waren die AssCompact Trendtage 2021“ erscheinen, sowie als ePaper zur Verfügung stehen. Wir werden Sie diesbezüglich rechtzeitig in unserem AssCompact Newsletter informieren!
Foto oben: Dr. Klaus Koban, Experte für Versicherungsrecht und Geschäftsführer der Koban Südvers Group Austria
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren