Der Fachverband Finanzdienstleister hat sein Ehrenschiedsgericht neu besetzt. Seit zwei Jahren hat dieses ein Auge darauf, ob die freiwilligen Standes- und Ausübungsregeln eingehalten werden.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 15.11.2016
Johann Massenbauer und Alfred Salzmann ziehen sich als Ehrenschiedsrichter zurück. Ihre Funktion übernehmen nun, wie der Fachverbandsausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat, der Oberösterreicher Helmut Paul Grosch und Hermann Mair aus Tirol, beide hauptberuflich Gewerbliche Vermögensberater und Versicherungsmakler.
Neuer Fachverbandsanwalt wird Gerhard Windegger, Gewerblicher Vermögensberater, Unternehmensberater und Versicherungsagent. Er folgt auf Friedrich Potolzky, der auch als Ombudsmann der Finanzdienstleister Niederösterreich tätig war.
Mitglieder können sich dem Regelwerk verpflichten
Das seit 2014 bestehende Ehrenschiedsgericht soll darauf achten, ob die freiwilligen Standes- und Ausübungsregeln beachtet werden. Fachverbandsmitglieder können sich diesen Regeln freiwillig unterwerfen. Wer beitritt, verpflichtet sich zugleich zu ihrer Einhaltung. Bei Bedarf setzt das Ehrenschiedsgericht das für die jeweiligen Berufsgruppen beschlossene freiwillige Regelwerk durch und sanktioniert Verstöße. Ergebnisse und Begründungen werden anonymisiert unter diesem Link veröffentlicht.
Mitglieder dürfen das Gütezeichen des Fachverbands Finanzdienstleister führen. Unter allen Trägern wird jährlich eine Publikumswahl, durchgeführt. Heuer kann erstmals online unter www.wko.at/publikumswahl bis 30. November abgestimmt werden.
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