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ARAG gestaltet Betriebs-Rechtsschutz neu

(Bild: ©xyz+ - stock.adobe.com)

ARAG gestaltet Betriebs-Rechtsschutz neu

18. Januar 2024

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2 Min. Lesezeit

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Versicherungen

ARAG hat die Tarifstruktur in ihrem Betriebs-Rechtsschutz neu gestaltet und erweitert. Zudem können im ARAG Tarifrechner ab sofort die Branche und wirtschaftliche Tätigkeiten (ÖNACE) direkt aus dem Firmenbuch oder GISA automatisiert übernommen werden.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 18.01.2024

So beinhaltet das Einstiegsmodul eine Grunddeckung mit mehreren Services. Neu eingebunden sind der Rechtsschutz für Herausgabeansprüche ohne Streitwertbegrenzung und der Lenker-Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsinhaber.

Zudem können Zusatzmodule, wie das KI- und Cyber-Paket, das unter anderem Streitigkeiten aus der betrieblichen Verwendung von Systemen mit Künstlicher Intelligenz bietet, frei gewählt werden.

Ein neues Präventionspaket beinhaltet Wirtschaftsmediationslösungen, auch für einen vorvertraglichen Streit.

Im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz ist standardisiert Europadeckung inkludiert, auch für Inkassofälle im Rahmen des ARAG Forderungsmanagement PREMIUM. Neben den festgelegten Streitwertbegrenzungen können auch neue Streitwertüberschreitungen in zwei Varianten gewählt werden - 1x jährlich 50% oder 100% inklusive anteilige Kostentragung bei Streitwertüberschreitungen im laufenden Verfahren. Das Handelsvertreterrecht sowie das Bauherrenrisiko im Betriebsbereich sind standardmäßig im Rahmen der vereinbarten Streitwertbegrenzungen inkludiert.

Ebenfalls dabei, Pauschale Fuhrparklösungen für alle betrieblich und privat genutzte Fahrzeuge runden das Gesamtpaket Betriebs-Rechtsschutz ab.

Neue Services im ARAG Tarifrechner

Als digitales Service können nun im ARAG Tarifrechner die Branche und wirtschaftliche Tätigkeiten (ÖNACE) direkt aus dem Firmenbuch oder GISA automatisiert übernommen werden. Ebenso wurde der Großteil der versicherbaren Branchen in den Tarifrechner integriert. Damit sollen Tarifierungsfehler vermieden und das Haftungsrisiko für Vermittler ist reduziert werden

Im Privat-Rechtsschutz empfiehlt ARAG den Zugang zu den ARAG Inhouse Juristen (IHB). Für die Tarifgrundlage mit Selbstbehalt (dieser kommt nicht zur Anwendung, wenn das ARAG Inhouse Service oder der von ARAG empfohlene Anwalt vom Kunden akzeptiert wird) hat ARAG einen 25%-igen Tarifrabatt eingeführt.

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