Mit Jänner 2023 startet die ARAG SE, Direktion für Österreich mit einem neuen Produkttarif: Sowohl im Privatbereich als auch im Firmenbereich wurden die Prämien neu kalkuliert. Im Privatbereich wird der Erbrechtsbaustein aufgrund des Anstiegs an Schadenfällen teurer. Dafür wird der Privat-Rechtsschutz Komfort – die ARAG Standard-Rechtsschutzvariante - etwas günstiger. Der Privat-Rechtsschutz Premium bleibt weiterhin die Luxusvariante mit erhöhten Sublimits und Zusatzleistungen. Eine Rückverrechnung des Dauerrabattes wird es mit dem neuen Tarif 01/2023 im Privatbereich nicht mehr geben.
Die neuen Produkterweiterungen und Services widmen sich generell aktuellen Themen und rechtlichen Fragen.
So enthält der neue Tarif prämienfrei einen eigenen Online-Reputations-Rechtsschutz für Firmen. Unternehmer können mit diesem gegen Bewertungsplattformen rechtlich vorgehen, wenn dort unwahre Tatsachen behauptet werden.
Erweiterungen in Leistungsbereichen gibt es unter anderem im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz bei nebenberuflich selbständigen Tätigkeiten, Mobbingfällen und begünstigt behinderten Personen und im Sozialversicherungs-Rechtsschutz in Bezug auf Krankenfürsorgeanstalten. Die Aktion ARAG – Aktiv gegen Gewalt wird auch 2023 verlängert. Produktseitig wurde dazu der Antistalking-Rechtsschutz erweitert.Ebenso gibt es ein neues Sozialprojekt mit dem Verein ChronischKrank bei Long Covid-Fällen. Hier bietet ARAG Unterstützung bei Berufsunfähigkeitsklagen an, auch wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag noch nicht greift.
Der E-Mobility-Rechtsschutz sorgt für Klarheit bezüglich Segways, E-Scootern und ähnlicher Fahrzeuge. Diese sind - soweit die Fahrzeuge nicht zulassungspflichtig sind - bereits im Privat-Rechtsschutzprodukt versichert.
Einen Ausschluss gibt es für bestimmte Fälle in den sogenannten „Dieselgate-Causen“: Sofern das Fahrzeug keiner behördlichen Verkehrsbeschränkung unterliegt, kann zukünftig wegen Abgaswerten oder E-Reichweiten nicht mehr auf Kosten der Versichertengemeinschaft geklagt werden. Sowohl die Erfolgsaussichten als auch die hohen Sachverständigenkosten in einzelnen Verfahren haben diesen Schritt notwendig gemacht.
Für Gastronomiebetriebe sind im neuen Betriebs-Rechtsschutz Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz zukünftig ohne Prämienaufschlag mitversichert. Weiters gibt es Leistungserweiterungen im Fuhrpark sowie Erleichterungen bei den Bestandsmeldungen.
Weitere Neuerungen gibt es im Therapeuten-Rechtsschutz und im Liegenschafts-Rechtsschutz. Der Vermieter-Rechtsschutz inklusive Mietausfall ist zukünftig auch als Stand Alone Variante abschließbar.
Die Tarifpräsentation findet wie folgt statt:
Datum: 31.01.2023
Uhrzeit: 10 bis 12 Uhr
Ort: Eventhotel Pyramide(Parkallee 2, 2334 Vösendorf)
Anmeldung bis 25.01.2023 unter: manuela.maerz@arag.at
Mehrere Vortragende führen abwechslungsreich durch den neuen Tarif. Dies wie gewohnt anhand praktischer Beispiele. Auch Herr Mag. Jürgen Holzinger vom Verein ChronischKrank wird vor Ort sein und zum Thema Berufsunfähigkeit und Zusammenarbeit mit ARAG wertvolle Einblicke geben.
Dies ist die einzige Präsenzveranstaltung. Bei Teilnahme werden 2 IDD-Stunden vergeben.
Darüber hinaus bieten wir vier Webinar-Termine zu folgenden Terminen an:
- 7.2.2023 – bereits ausgebucht
- 15.2.2023
- 22.2.2023
- 28.2.2023
Anmeldungen zum Webinar sind über die Homepage https://www.arag.at/fuer-vertriebspartner/aktuelles/ möglich.
Foto oben: Mag. Birgit Eder, CEO ARAG SE, Direktion für Österreich
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren