BetreiberInnen und InhaberInnen von Webseiten erhalten derzeit reihenweise unangenehme Post von einer Anwaltskanzlei.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 26.08.2022
Hintergrund ist die Einbettung von Schriftarten direkt über die Server von Google, womit IP-Adressen von Benutzern zwangsläufig an Google übermittelt werden, ohne dass in den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Webseiten darauf hingewiesen wird oder eine Einwilligung des Internetbenutzers eingeholt wird. Dies verstößt nach einem Urteil aus Deutschland gegen geltendes Datenschutzrecht.
Gefordert wird Unterlassung und Schadenersatz. Gedroht wird mit einer Anzeige bei der Datenschutzbehörde.
ARAG empfiehlt ihren Kundinnen und Kunden dringend bei der Hotline der ARAG anzurufen, wenn sie derartige Abmahnungen erhalten (TelNr. 01 53102 1300).
Was können Sie tun?
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Holen Sie juristischen Rat ein
Die ARAG Inhouse-Juristinnen und -Juristen wissen, was zu tun ist und beraten Sie rasch und ausführlich.
Direkte ARAG Rechtsberatungshotline: 01 53102–1300
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Prüfen Sie ihre Webseite auf rechtliche Schwachstellen. Dies gelingt Ihnen mit dem ARAG Website-Check. Dieses digitale Service finden sie auf der ARAG Homepage.
- Lassen Sie die Schwachstellen beheben. Haben Sie den ARAG Rechts-Check versichert, dann übernehmen wir auch das Anwaltshonorar zur Behebung rechtlicher Mängel.
Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann melden Sie sich ab kommendem Montag auf der ARAG Homepage an zum Webinar zu diesem Thema am 31.8.2022 um 10 Uhr.
Bild: ©xyz+ – stock.adobe.com
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