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ARAG Wirtschaftsmediation – auch als Sofortschutz

(Bild: © Sebastian - stock.adobe.com)

ARAG Wirtschaftsmediation – auch als Sofortschutz

07. Oktober 2024

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3 Min. Lesezeit

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Versicherungen

Seit Anfang Jänner 2024 können Unternehmen das Präventionspaket mitversichern. Darin enthalten ist auch ganz neu die Wirtschaftsmediation.

ARAG Wirtschaftsmediation – auch als Sofortschutz

Sabine Mötz, Inhouse-Mediatorin

Diese bietet sich an, wenn zwei Unternehmen in Konflikt geraten, aber etwa schon lange zusammenarbeiten und das auch in Zukunft tun möchten und den Konflikt deswegen nachhaltig lösen möchten.

Bei einer Mediation geht es um außergerichtliche Konfliktlösung, es soll somit ein mitunter teures und im Ausgang ungewisses Gerichtsverfahren verhindert werden.

Dies stellt ein Novum dar, da bis dato Mediation bei Vertragsstreitigkeiten nicht mitversichert war. Diese Mediation in Vertragsstreitigkeiten kann in Anspruch genommen werden, selbst wenn der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz nicht mitversichert ist.

In der Mediation werden die beteiligten Personen bzw. Unternehmen in der Kommunikation unterstützt, eine annehmbare Lösung zu finden. Der Vorteil dabei ist, dass alle Beteiligten die Möglichkeit bekommen, ihre Sicht der Sachlage darzulegen. Des Weiteren sind Lösungen, an denen ich selbst mitarbeite, leichter im Alltag umzusetzen, da ich eine Gestaltungsmöglichkeit dabei habe.

Ebenfalls neu ist, dass in diesem Paket auch außergerichtliche Sachverständigenkosten von gerichtlich zertifizierten Sachverständigen übernommen werden. Ziel ist es, dieses Gutachten schließlich der Vereinbarung in der Mediation zu Grunde zu legen. Einer der größten Vorteile ist, dass bei Streitigkeiten eine nachhaltige Lösung gefunden werden kann und die Kommunikationsbasis behalten bzw. wieder hergestellt werden kann. Gerade bei laufenden Geschäftsbeziehungen bzw. auch im Sinne der Reputation des Unternehmens ist das Fundament der Kommunikation sehr wichtig.

Sollte ein Unternehmen noch keinen Rechtsschutzversicherungsvertrag bei der ARAG abgeschlossen haben, jedoch bereits ein Versicherungsfall im Vertragsrecht für den Betrieb eingetreten sein, so gibt es ab nun auch einen Wirtschaftsmediations-Sofortschutz, wenn ein Rechtsschutzversicherungsvertrag (in diesem Fall mit AVRS) abgeschlossen wird. Dabei kann Mediation für diesen Bereich in Anspruch genommen werden, auch wenn der Versicherungsfall vor Vertragsbeginn liegt.

Zusätzlich zu der Mediation kann auch erstmalig in diesem Bereich Konfliktberatung in Anspruch genommen werden. Es gibt Situationen, in denen es schwierig ist, die andere Konfliktpartei mit ins Boot zu holen, um die Streitigkeiten mit Hilfe von Mediation zu lösen. In diesem Coaching werden die Möglichkeiten der Kommunikation, Lösungsmöglichkeiten und der Umgang mit dem Konflikt besprochen bzw. erarbeitet. So haben die VersicherungsnehmerInnen die Möglichkeit selbst den Konflikt zu lösen.

Mit dem Präventionspaket wurde ein weiterer Schritt gemacht, hin zu nachhaltigen Lösungen und Möglichkeiten.

https://www.arag.at/firmenrechtsschutz/

https://www.arag.at/services/mediation/

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