Rechtsanwalt DDr. Alexander Hasch, Univ.-Lektor, UB spricht beim AssCompact Gewerbeversicherungssymposium am 5. März in der Pyramide Wien/Vösendorf über eine neue Gesellschaftsform in Österreich, die FlexCo. Was es damit auf sich hat, erklärt der Rechtsanwalt im Interview.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 12.02.2024
Die flexible Kapitalgesellschaft („FlexCo“) stellt eine neue Gesellschaftsform dar, die Elemente der GmbH sowie der Aktiengesellschaft vereint und daher oftmals auch als „Hybridform“ bezeichnet wird. „Diese neue Kapitalgesellschaftsform ist besonders für innovative Start-Ups und Gründer in der Frühphase attraktiv, sie stellt aber keinesfalls nur eine Rechtsform ausschließlich für Start-Ups dar, sondern steht allen Gründern und auch bestehenden Unternehmen offen. Neben Neuerungen, wie die Absenkung des Mindeststammkapitals sowie Erleichterungen, vor allem in Bezug auf die Willensbildung, wird mit der Einführung der FlexCo eine für das österreichische Gesellschaftsrecht völlig neue Form der Mitarbeiterbeteiligung eröffnet“, erklärt Alexander Hasch.
Laut Hasch sei besonders die Modernisierung der Beschlussfassung der Gesellschafter hervorzuheben: „Im Gesellschaftsvertrag kann nun vorgesehen werden, dass für eine Abstimmung im schriftlichen Weg das Einverständnis sämtlicher Gesellschafter nicht erforderlich ist. Auch kann gesellschaftsvertraglich vereinbart werden, dass die Einhaltung der Textform für die Stimmabgabe ausreicht.“
Weiters weist der Rechtsanwalt auf die Erleichterung der Formerfordernisse hin: „Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann künftig in Form einer notariellen oder anwaltlich errichteten Privaturkunde erfolgen und löst damit den bislang erforderlichen Notariatsakt ab.“
Das Kernstück der FlexCo betreffe aber die neue Form der Mitarbeiterbeteiligung mittels Unternehmenswert-Anteilen, informiert Hasch und erklärt: „Die ermöglicht eine Beteiligung am Bilanzgewinn und Liquidationserlös, beinhaltet aber kein Stimmrecht und dadurch kann die Mitarbeitermotivation sowie auch Mitarbeiterbindung gefördert werden. Außerdem bietet die FlexCo flexible Kapitalmaßnahmen und sonstige Finanzierungsmöglichkeiten.“
FlexCo sei laut Hasch eine gute Alternative für Versicherungsmaklerunternehmen: „Versicherungsmaklerunternehmen könnten vor allem in Bezug auf die Mitarbeiterbeteiligungsmöglichkeiten profitieren, in dem sie bestehende Mitarbeiter am Unternehmenserfolg teilhaben lassen und dadurch Schlüsselpersonen stärker an das Unternehmen binden.“
Als Nachteile nennt Hasch: „Die FlexCo muss bereits bei verpflichtender Abschlussprüfung nach § 268 UGB (10 Mio Umsatz, 5 Mio Bilanzsumme, 50 Mitarbeiter, wobei 2 Kriterien genügen) einen Aufsichtsrat einrichten. Dies stellt einen wesentlichen Nachteil zur GmbH dar. Auch könnten die Obergrenzen für Mitarbeiterbeteiligungen (max. 100 Teammitglieder bei max. 40 Mio Umsatz) sowie der Umstand, dass Mitarbeiter nur nach bestimmten Fristen (3 Jahre Mindesthaltedauer, 2 Jahre Mindestanstellung) beteiligt werden können, für die Praxis eher nachteilig sein.“
Alexander Hasch beim AssCompact Gewerbesymposium 2024
Rechtsanwalt DDr. Alexander Hasch
In seinem Vortrag „Die FlexCo – eine neue Gesellschaftsform für Versicherungsmakler? Gesetzesaufbau – Bedeutung – Vor- und Nachteile“ beim AssCompact Gewerbesymposium 2024, am 5. März in der Pyramide Wien/Vösendorf bringt Rechtsanwalt DDr. Alexander Hasch die bneue Gesellschaftsform FlexCo näher. „Durch die Erleichterungen und flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten gewinnt die FlexCo deutlich an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Auch bestehende Unternehmen können von den Vorteilen der FlexCo profitieren und ihr Unternehmen spezifischer an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Dies kann z.B. durch eine Umwandlung in eine FlexCo erfolgen, die in einfachen Schritten umgesetzt werden kann.“
AssCompact Gewerbesymposium 2024
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