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Aufatmen in Deutschland: IDD stärkt Unabhängigkeit der Makler

Aufatmen in Deutschland: IDD stärkt Unabhängigkeit der Makler

30. Juni 2017

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

In der Nacht auf Freitag wurde im deutschen Bundestag das Gesetz zur IDD-Umsetzung beschlossen. Auf der Zielgeraden gab es nun einige Veränderungen zugunsten der Versicherungsmakler.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 30.06.2017

Zum guten Schluss wird die IDD nun doch noch weitgehend eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium hat zuletzt noch deutliche Änderungen erfahren. Nach einer kurzen Aussprache wurde das Gesetz kurz nach Mitternacht mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke beschlossen.

Honorarverbot und Doppelberatung vom Tisch

Während wichtige Änderungen etwa für die Honorarberatung im Firmengeschäft schon in frühem Stadium stattgefunden hatten, war zuletzt noch vorgesehen, dass Makler private Mandanten nur gegen Provisionen beraten dürfen sollten. Dieses „Provisionsgebot“ kam schließlich noch vom Tisch, ebenso die sogenannte Doppelberatungspflicht, wonach auch Versicherer Makler-Kunden hätten beraten sollen.

Proteste und Anhörungen zeigen Wirkung

Der Protest der Versicherungsmaklerverbände hat an den entscheidenden Stellen gewirkt. Markus Held von der SPD betonte zudem, dass die Öffentliche Anhörung ein Umdenken gebracht habe. Seitdem habe man sich von den fachlichen Aussagen der Branche und des Verbraucherschutzes leiten lassen. „Insbesondere die Vorschläge für ein Provisionsgebot bzw. Honorarverbot für Versicherungsvermittler, die die Existenz vieler unabhängiger Versicherungsmakler gefährdet hätten, sind vom Tisch“, erklärt der CDU/CSU-Abgeordnete Joachim Pfeiffer. „Das ist auch im Interesse der Verbraucher, die von der unabhängigen Beratung durch Versicherungsmakler profitieren.“

Makler unabhängig von Versicherern

Ein klares Bekenntnis gab es auch zur Unabhängigkeit der Versicherungsmakler. Diese würden ein gesamtes Beratungspaket anbieten, indem sie analysieren, beraten, Deckungskonzepte entwickeln, Kunden betreuen und im Schadenfall begleiten. Hätte man den Maklern die Existenzberechtigung entzogen, wäre keine entsprechende Beratung mehr gewährleistet. Zudem würden den knapp 47.000 Versicherungsmaklern nur 318 Versicherungsberater, von denen wiederum nur 79 Verbraucher beraten, gegenüberstehen.

Honorarberatung gestärkt

Mit dem Gesetz wurde die Honorarberatung gestärkt. Versicherungsmaklern werde der Einstig in die Honorarberatung erleichtert, und Honorarberater dürfen nunmehr auch Versicherungsverträge vermitteln.

Kritik an Vergütungsmodellen

Gegen das Gesetz äußerten sich die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die unter anderem eine „Diskrepanz zwischen Kundeninteresse und Vergütungsinteresse des Vermittlers“ orten. Mischmodelle zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung würden noch mehr Unklarheit für die Verbraucher bringen. Zudem bedauerte sie, dass das Provisionsabgabeverbot nicht abgeschafft wurde.

Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich

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