zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Auswirkung der Verletzung

Auswirkung der Verletzung

02. Oktober 2023

|

1 Min. Lesezeit

|

OGH-News

7Ob124/23w

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

In der Unfallversicherung hat die Beurteilung des Vorliegens und des Grades einer dauernden Invalidität bezogen auf einzelne Körperteile, bzw Sinnesorgane oder einer (nach medizinischen Gesichtspunkten) spezifischen Funktionsunfähigkeit zu erfolgen. Bei der Funktionsbeeinträchtigung kommt es dabei nicht auf den Sitz der Verletzung an, sondern darauf, wo sich die Verletzung auswirkt.

Beim Unfall erfolgte eine Verletzung des rechten Armes. Die Bewegungseinschränkung des rechten Schultergelenks bewirkte ausschließlich eine (teilweise) Funktionsunfähigkeit des rechten Armes. Eine darüber hinausgehende selbständige Gebrauchsminderung der Schulter bzw anderer ihrer Komponenten steht hingegen nicht fest und wurde im erstgerichtlichen Verfahren nicht dargelegt.

Vor diesem Hintergrund ist die Bemessung der dauernden Invalidität anhand des Armwerts durch die Vorinstanzen nicht zu beanstanden.

versdb 2023, 53
Unfallversicherung
7Ob124/23w

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)