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Autounfall im Ausland: Was ist zu tun?

Autounfall im Ausland: Was ist zu tun?

23. Juli 2018

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Jeder zweite Österreicher fährt laut Statistik Austria mit dem Auto in den Urlaub. Was zu tun ist, wenn im Ausland ein Unfall passiert, erklären Experten von UNIQA Österreich.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 23.07.2018

Welches Recht gilt?

Es gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Achtung: Niemals ein Schuldeingeständnis oder Dokumente unterschreiben, die man nicht versteht – auch nicht für die Polizei.

Wichtige Schritte nach dem Unfall

Wenn man den Unfall selbst verursacht hat oder die Schuld nicht eindeutig beim Gegner liegt: Der Unfall muss bei Blechschäden innerhalb einer Woche der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Bei Personenschäden ist vor Ort ein Anwalt meist hilfreich.

Wenn die Schuld eindeutig beim Gegner liegt: Die Schadenregulierung ist innerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz in der Regel einfach. Den Verband der Versicherungsunternehmen unter 0043 1 7 11 56–0 kontaktieren und alle wichtigen Informationen zum ausländischen Fahrzeug und zu jeder Korrespondenz-Versicherung einholen, die in Österreich den Schaden abwickelt.

Unfall mit Mietwagen

Noch am Unfallort den Auto-Vermieter informieren und das Fahrzeug nicht ohne Rücksprache abschleppen oder reparieren lassen.

Unfall außerhalb der EU

Hier wird es deutlich komplizierter. Zur Schadenabwicklung muss man sich direkt an den ausländischen Versicherer wenden. Bei sprachlichen und bürokratischen Hürden ist es oft hilfreich, einen Anwalt bzw. die Rechtsschutz-Versicherung einzuschalten.

Wichtig bei Verletzungen

Im Reiseland muss unbedingt ein ärztliches Attest ausgestellt werden. Nachträglich in Österreich eingeholte Atteste werden von der ausländischen Haftpflicht-Versicherung häufig nicht anerkannt.

Mitführpflichten

In einigen Ländern gelten – abgesehen von Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten – bestimmte Mitführpflichten.

  • Warnweste für alle Insassen: zum Beispiel in Frankreich, Italien, Kroatien, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn.
  • Feuerlöscher: verpflichtend etwa für Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Türkei, gesamtes Baltikum; empfohlen für Fahrten nach Dänemark, Belgien, Mazedonien, Polen, Norwegen und Schweden.
  • Ersatzlampenset: verpflichtend für Kroatien, Tschechien, Dänemark, Slowenien; empfohlen für Ungarn, Italien, Slowakei, Norwegen, Frankreich, Portugal und Spanien.
  • Zweites Warndreieck: verpflichtend für Türkei, Spanien, Zypern; im Falle von Wohnwagenhängern auch in Kroatien und Slowenien.
  • Abschleppseil: Albanien, Mazedonien, Serbien und Montenegro.
  • Ersatzreifen: sofern serienmäßig vorhanden, verpflichtend für Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien. Falls nicht, muss ein Reparaturset oder Reparaturspray mitgeführt werden.

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