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Tipps für Drohnenpiloten

Tipps für Drohnenpiloten

19. Juli 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Versicherungspflicht wird dabei jedoch häufig vernachlässigt. Was Drohnenpiloten unbedingt beachten sollten, hat die Zurich Gruppe zusammengefasst.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 19.07.2018

1. Gibt es eine Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter?

Egal ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, ist eine Versicherung verpflichtend abzuschließen. „Für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus“, sagt Zurich Luftfahrtversicherungs-Experte Sebastian Schneider. „Es muss daher zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada.“ Eine eigenständige Multicopter-Kaskoversicherung deckt zudem die gewerbliche Nutzung ab. 

2. Wie schließe ich eine Drohnenversicherung ab?

„Eine Versicherung kann spontan, einfach und bequem online abgeschlossen werden – hierzu sind nur drei Angaben notwendig: der geplante Einsatzort, die erforderliche Deckungssumme und die gewünschte Selbstbeteiligung“, so Schneider. Bei Zurich können sowohl Privat- als auch Gewerbekunden online über einen Tarifrechner Versicherungen für Drohnen und Multicopter abschließen.

3. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten für eine Drohnenversicherung variieren und sind abhängig von verschiedenen Parametern. „Der jährliche Beitrag einer Drohnenversicherung orientiert sich an der Verwendungsart, der gewünschten Versicherungssumme und nicht zuletzt an dem Einsatzbereich, in dem geflogen werden möchte“, erklärt Schneider. Mit einem Tarifrechner kann auf der Website der Zurich Versicherung Deutschland ermittelt werden, wie hoch der Jahresbeitrag für die entsprechende Versicherung ausfällt.

4. Wo darf ich eine Drohne oder einen Multicopter fliegen lassen?

Grundsätzlich gilt: Der Pilot darf seine Drohne nur in Blickweite führen. „Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen. Natürlich sollte auch jederzeit auf Wettereinflüsse und Hindernisse in der Flugbahn geachtet werden.“ 

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