Unternehmer stehen nicht nur bei Betriebsgründung vor der Frage, welche Unternehmensform für sie die beste ist. In regelmäßigen Abständen sollte auch für bestehende Unternehmen hinterfragt werden, ob die gewählte Rechtsform noch passend ist. Mag. Klaus Brandner, Partner der PROCONSULT Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, liefert im ersten Teil seiner Beitragsserie einen ersten Überblick über die Vielfalt der Rechtsformen in der österreichischen Unternehmenslandschaft.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 25.02.2022
Von Mag. Klaus Brandner, Partner der PROCONSULT Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG
Eine zentrale Rolle für die richtige Rechtsformwahl spielen neben der Anzahl der Unternehmer und möglichen Haftungsbeschränkungen insbesondere Risikoeinschätzungen, Gründungskapital, Kunden, Kapitalgeber und Gewinnerwartungen. Dieser Überblick soll den ersten Einstieg in das Thema Rechtsformen erleichtern, kann aber eine persönliche Beratung durch Ihren Steuerberater nicht ersetzen.
Wie viele Personen wollen ein Unternehmen gründen?
Möchten Sie Ihr Unternehmen gemeinsam mit anderen betreiben, so stehen Ihnen zunächst Personengesellschaften zur Wahl: Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR), Offene Gesellschaft (OG) und Kommanditgesellschaft (KG). Gemeinsam ist diesen Formen, dass Sie als Unternehmer grundsätzlich persönlich und unbeschränkt haften, nur bei der KG gibt es neben dem Komplementär (Vollhafter) auch einen oder mehrere Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer Einlage persönlich einzustehen haben. Daneben wird häufig die Rechtsform einer GmbH gewählt, die gegenüber den Personengesellschaften den Vorteil hat, dass eine Haftung auf die Gesellschaft selbst beschränkt wird (Trennungsprinzip) und das Risiko der einzelnen Gesellschafter auf die Kapitaleinlage (Stammkapital) reduziert ist.
Wollen Sie Ihr Unternehmen alleine betreiben, können Sie das als Einzelunternehmer oder durch Gründung einer Ein-Mann-GmbH tun – je nachdem, wie Sie das Risiko von Produktion, Schäden und Kundenausfällen einschätzen und ob Sie Ihr Privatvermögen vor Zugriff durch äußere Risiken absichern wollen. Der GmbH & Co KG als Mischform wird ein eigener Artikel in dieser Beitragsserie gewidmet.
Wie wichtig ist es Ihnen bzw. in Ihrer Branche, dass Ihr Privatvermögen nicht gegenüber Gläubigern haftet?
Manche Branchen sind mit hohen Produkt-, Schadens- oder Kundenrisiken (Zahlungsausfälle) behaftet und es kann zu Haftungen aus Gewährleistungsansprüchen sowie Sach- oder Personenschäden kommen. In diesen Fällen ist die Beschränkung der Haftung schon aufgrund einer hohen Risikoerwartung sinnvoll. Im Anlassfall (Eintritt Schadenereignis, Insolvenz) haftet der Unternehmer/die Gesellschaft jedenfalls mit dem Unternehmensvermögen. Soll darüber hinaus das Privatvermögen vor einem möglichen Haftungszugriff geschützt werden, bieten die GmbH sowie die GmbH & Co KG eine entsprechende Absicherung. Allerdings zeigt die Praxis, dass Gesellschafter-Geschäftsführer zunehmend sich als Bürge für Bankkredite der Gesellschaft persönlich verpflichten müssen bzw. nicht zuletzt auch Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen im Insolvenzfall für Abgabenforderungen der Finanz und Beiträge nach dem ASVG an die Sozialversicherungsträger einstehen müssen.
Bei einer Personengesellschaft haften alle persönlich haftenden Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen (persönlich) und nicht nur anteilig, sondern jeder für die Gesamtschuld (solidarisch). Die persönliche und unbeschränkte Haftung von Einzelunternehmern wie auch von Gesellschaftern einer GesbR, OG sowie Komplementären einer KG kann durch betriebliche Versicherungen nur bedingt abgefedert werden.
Welche Kosten bei einer Unternehmensgründung auf Sie zukommen und welche Gewinne Sie in den ersten Jahren zu erwarten haben, lesen Sie in der AssCompact März-Ausgabe!
Foto oben: Mag. Klaus Brandner, Partner der PROCONSULT Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG
Titelbild: ©Ricardo Ferrando – stock.adobe.com
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