Warum eine Nachfolgeregelung in einem Betrieb früh genug getroffen werden soll und was dabei zu beachten ist, erklärt Dr. Walter Niederbichler in der AssCompact Live TV Sendung am 18. Oktober zum Thema „Heißes Eisen Betriebsnachfolge“.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 04.10.2022
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Will man die Nachfolge tatsächlich erst mit seinem Tode regeln und bewusst darauf Einfluss nehmen, muss der Unternehmer ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung über das Unternehmen errichten. Dabei sind eine ganze Reihe von Vorschriften (Pflichtteil etc.) zu beachten.
Beiden erbrechtlichen Varianten haben aber einen großen Nachteil, nämlich, dass mit dem Tod des Unternehmers alles zum Stillstand gelangt, über Bankkonten kann nicht mehr verfügt werden, Löhne können nicht mehr bezahlt werden etc. Erst mit der Einantwortung oder allenfalls einer vom Gerichtskommissär ausgestellten Ermächtigung nach § 810 ABGB kann das Unternehmen fortgeführt werden. Das kann unter Umständen mehrere Monate dauern. In der Zwischenzeit ist das Unternehmen aber praktisch handlungsunfähig. Deshalb sollte man sich als Unternehmer bereits im Vorfeld überlegen, wie man diese Situationen vermeiden kann, wer ist überhaupt befähigt, den Betrieb fortzuführen oder ist es überhaupt besser, das Unternehmen zu Lebzeiten zu übergeben bzw.an Dritte zu verkaufen.
Dabei stellt sich eine ganze Reihe von Fragen, übergebe ich das Unternehmen, verschenke ich das Unternehmen, verkaufe ich das Unternehmen als Ganzes (Share deal) oder nur Teile davon (asset deal „Versicherungsvertragsbestand“) und wie gestalte ich diese Nachfolge aus der Sicht des Verkäufers/Übergebers, worauf muss ich aber auch achten, wenn ich ein Unternehmen kaufe. Die aktive Gestaltung der Nachfolge duldet daher keinen Aufschub, denn wenn eines im Leben gewiss ist, dann die Tatsache, dass es endet; offen ist nur wann.
AssComapct Live TV Sendung mit Walter Niederbichler
Rechtsanwalt Dr. Walter Niederbichler referiert am 18. Oktober in der AssCompact Live TV Sendung zum Thema „Heißes Eisen Betriebsnachfolge“ und zeigt auf, warum eine Nachfolgeregelung früh genug getroffen werden sollten und welche Nachteile es bringen kann, sich ausschließlich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen.
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Hinweis: Im Anschluss an den IDD-Vortrag referiert Rainer Polleichtner über die Chancen und Möglichkeiten, die die EFM in dem Fall bietet.
Foto oben v.l.n.r.: Rechtsanwalt Dr. Walter Niederbichler und Rainer Polleichtner, Vorstand für Vertrieb und Marketing bei der EFM Versicherungsmakler AG
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