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Cyber-Versicherung: Heutzutage unverzichtbar!

Cyber-Versicherung: Heutzutage unverzichtbar!

20. Oktober 2020

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Es ist die Pflicht eines jeden Maklers: Alle Versicherungen, die existenzielle Risiken absichern, müssen bei einem Kunden angesprochen werden. Eine Cyber-Versicherung darf dabei auf keinen Fall fehlen. Warum der Abschluss einer Cyber-Versicherung so wichtig ist und welche Deckungsbausteine eine Cyber-Versicherung bieten sollte, erklärt Akad. Vkfm. Anton Alt, Geschäftsführer der ALT+ PARTNER GmbH.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 20.10.2020

Von Akad. Vkfm. Anton Alt (Foto)

1. Warum ist der Abschluss einer Cyber-Versicherung so wichtig?

Die Corona-Pandemie zeigt, dass dank des digitalen Fortschritts das Arbeiten auch in Zeiten von Social Distancing weiter möglich ist. Nach wie vor bleiben viele Arbeitnehmer im Home Office und nutzen Laptop, Telefon und Tablet, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Durch die immer weiter fortschreitende Digitalisierung in nahezu allen Branchen ist die wachsende Abhängigkeit von IT-Systemen stark gestiegen. Das bringt jedoch neben vielen Chancen gleichzeitig auch neue, potentiell existenzbedrohende Risiken mit sich – denn auch Cyber-Kriminelle bleiben nicht untätig.

Für Unternehmen aller Größen und Branchen sind daher Maßnahmen zur Risikominimierung und zur Maximierung der Cyber-Sicherheit essenziell, beispielsweise regelmäßige IT-Sicherheitsupdates, eine stabile Firewall und ein stets aktuell gehaltener Virenschutz und nicht zuletzt auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Cyber-Gefahren. Doch auch alle diese Maßnahmen können nie einen vollkommenen Schutz bieten – hier lohnt sich die zusätzliche Absicherung mit einer Cyber-Versicherung.

2. Welche Deckungsbausteine sollte eine Cyber-Versicherung bieten?

Die Grunddeckung sollte eine Cyber-Eigenschadendeckung, eine Cyber-Haftpflicht und eine Cyber-Betriebsunterbrechung umfassen. Die Deckung sollte optional um die Betriebsunterbrechung bei Cloud-Ausfall oder technischen Problemen, Cyber-Betrug und Vertragsstrafen bei verzögerter Leistungserbringung erweitert werden können.

Die Übernahme von Ertragsausfällen und von Mehrkosten, falls eine Netzwerksicherheitsverletzung, ein Bedienfehler, eine Datenrechtsverletzung oder eine Cyber-Erpressung zum teilweisen oder kompletten Stillstand des Betriebs führen, muss mitversichert sein.

Die Schadenauslöser dürfen nicht abgeschlossen aufgezählt werden: Denn nur durch eine nicht abgeschlossene Aufzählung von Cybervorfall-Auslösern, sogenannten Triggern, sind auch neuartige Cyber-Gefahren automatisch mitversichert.

Die Versicherung muss leisten, wenn physische oder elektronische Daten abhandengekommen sind, nicht mehr verfügbar sind oder missbraucht wurden.

Vom Versicherer erstattet werden müssen insbesondere Kosten für Krisenberatung, IT-Forensik, begleitende PR-Maßnahmen, die Wiederherstellung der Daten und des IT-Systems (inkl. Wiederherstellungskosten für IT-Hardware), die Kosten für die Benachrichtigung der Betroffenen sowie die Aufwendungen für Datenschutzanwälte und eine nachgelagerte Sicherheitsanalyse.

Eine entsprechende Strafrechtsschutzversicherung sollte den Versicherungsschutz abrunden.

Den gesamten Artikel lesen Sie in der AssCompact Oktober-Ausgabe!

Titelbild: © Rogatnev – stock.adobe.com

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