Der diesjährige Förderpreis der D.A.S. Rechtsschutz AG ging an Oliver Peschel. Für seine Arbeit über den europäischen Verbrauchergerichtsstand bekam er ein Preisgeld von 3.000 Euro.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 20.12.2019
„Der europäische Verbrauchergerichtsstand – Über das Ausrichten einer Tätigkeit auf einen Mitgliedsstaat“ lautet der Titel der prämierten Dissertation. „Neben unterschiedlich hohen Anwalts- oder Gerichtskosten gibt es besonders bei der Verfahrensdauer in den einzelnen Ländern große Unterschiede“, sagt Oliver Peschel, der im nächsten Jahr eine eigene Anwaltskanzlei eröffnet.
Schwierige Frage nach dem „Wo“
Die Frage, wo der Versicherungsfall eingetreten ist, also wo der Verstoß gegen Rechtsvorschriften gesetzt worden ist, und wo daher auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zu erfolgen hat, bereite gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften Schwierigkeiten. Als Beispiel nennt Peschel Online-Geschäfte, wenn ein Verbraucher aus dem Ausland etwa eine Ware bezieht, die einen Mangel aufweist. „Für den Verbraucher ist es in Folge wichtig zu wissen, ob er an seinem Wohnort klagen kann oder das im Ausland tun muss.“
Querverbindungen zur Rechtsschutzversicherung
Die Jurymitglieder em. Universitätsprofessor Attila Fenyves, Fachautor und Mitherausgeber des Praxishandbuchs Versicherungsvertragsrecht Franz Kronsteiner, D.A.S. Produktmanager Philipp Kaspar und der Leiter des D.A.S. RechtsService Markus Messenlehner begründeten ihre Entscheidung für den Förderpreisgewinner mit der praxisbezogenen Aufbereitung des Themas, das spannende Ansatzpunkte und Querverbindungen zur Gestaltung der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen liefere.
Die D.A.S. vergibt den Förderpreis seit 2006. Auch im nächsten Jahr wird wieder zur Einreichung innovativer juristischer Arbeiten aufgerufen.
Foto (v.l.): Dr. Oliver Peschel und Mag. Ingo Kaufmann (Vorstand D.A.S.)
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