Leistungsablehnungen versetzen Kunden vielfach in hohe Aufregung. Versicherungsmakler sind gefordert, darauf richtig zu reagieren und nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Anlässlich der AssCompact TV Live-Sendung mit Ewald Maitz am 11. September berichtet Reinhard Jesenitschnig aus seiner langjährigen Praxis.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 04.09.2019
Von Reinhard Jesenitschnig, C:M:S Maklerservice GmbH*
Die Ablehnung der Leistung durch Versicherungen kann vielfältige Gründe haben, sie können sowohl rechtlicher, vertraglicher als auch sachlicher Natur sein. Der Einwand grob fahrlässigen Verhaltens oder die Herbeiführung einer Gefahrerhöhung würden dazu zählen, wobei der Einwand der groben Fahrlässigkeit nahezu schon eine Standardablehnung und jedenfalls zu hinterfragen ist. Das hat in einigen Fällen schon dazu geführt, dass sich die (vermutete) grobe Fahrlässigkeit als (gedecktes) Augenblicksversagen herausgestellt hat.
Vertraglich sind es vor allem diverse Obliegenheiten, die zur Schadensablehnung führen. Hier gilt es, abgesehen von der Prüfung, ob tatsächlich eine Obliegenheit verletzt wurde, einzuordnen, ob und wenn ja, welcher Verschuldensgrad für den Verstoß vorliegt. Davon hängt wesentlich die Deckungspflicht des Versicherers ab. Ein großer Bereich sind die diversen Sicherheitsvorschriften, deren Nichtbeachtung ebenfalls zu Deckungsablehnungen führen kann. Sie allein umfassen wiederum mehrere Bereiche wie behördliche, gesetzliche oder auch mit dem Versicherer vereinbarte Vorschriften.
In sachlicher Hinsicht sind Ablehnungsgründe ebenso vielfältig. So können z.B. die eingetretene Gefahr nicht versichert sein, Ausschlüsse die Leistung verhindern, beschädigte Sachen grundsätzlich oder am Schadensort nicht zu den versicherten Sachen zählen oder der Schadensort nicht als versicherter Ort vereinbart worden sein.
Umfangreiches Wissen gefordert
Sie sehen, geneigte Leserin, geneigter Leser, das geforderte Wissen um gesetzliche und vertragliche Inhalte und der Umgang mit ihnen ist mehr als umfangreich und umfasst auch das Wissen, wie und wo man fachliche Expertisen beschaffen kann. Ein guter Tipp ist die mannigfach vorhandene Judikatur zu einschlägigen Themen, aber auch sie bedarf professionellen Umgangs, um sie zielgerichtet nutzen zu können. Datenbanken wie versdb.at sind da sehr hilfreich, weil sie themenbezogen strukturiert und teilweise auch kommentiert sind. Aus Judikaten ist viel zu lernen. So ist nach Studium diverser einschlägiger Urteile nachzuvollziehen, was unter „grober Fahrlässigkeit“ tatsächlich zu verstehen ist, manche Argumente von Schadenreferenten verblassen dadurch und verlieren ihren Schrecken. Es wird aber auch der Blick geschärft für das Lesen von Gesetzestexten und Vertragsbedingungen. Allein die Judikatur zur Auslegung von Versicherungsbedingungen würde viele Bücher füllen.
Für komplexe oder knifflige (Ablehnungs-)Fälle bietet der Fachverband der Versicherungsmakler die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) an, welche aufgrund ihrer Besetzung ausgezeichnete rechtliche Beurteilungen bieten. Sie sind auch für mich immer wieder Grundlage für die Entscheidung, gegen eine Ablehnung gerichtlich vorzugehen.
Wenn Schadenreferenten irren
Deckungsablehnungen können aber auch einfach nur der irrigen Meinung eines Schadenreferenten zuzuschreiben sein. Dann ist es gut, mit plausiblen und treffenden Argumenten entgegenzutreten, um den Irrtum des Referenten aufzuklären. In seltenen Fällen zementiert der Referent seine Meinung jedoch ein. Dann hilft eigentlich nur mehr die gerichtliche Klage zur Geltendmachung von Ansprüchen. Sie muss gut vorbereitet sein, was wiederum einiges an Wissen voraussetzt; sich nur auf den eigenen Anwalt zu verlassen, ohne ihm alle entscheidungsrelevanten Daten liefern zu können, ist nicht ratsam, möge er noch so gut sein.
All diese – lediglich angerissenen – Themenbereiche zeigen, dass ein Vogel-Strauß-Verhalten Probleme nur vergrößert. Angesagt ist die Prüfung jedes Schadenfalles anhand einer systematischen Deckungsprüfung, wie sie im Buch „Der Schaden in der Sachversicherung“ detailliert beschrieben ist. Nur so kann letztendlich die Deckungsablehnung als berechtigt anerkannt oder als falsch entlarvt werden.
Expertentipps im AssCompact Live-TV
Zum Thema Schadenablehnung informiert Ewald Maitz in einer AssCompactTV Live-Sendung am 11. September um 11:30 Uhr. Jetzt kostenlos anmelden unter https://www.asscompact.at/anmeldung-livetv-knowhow-versicherung. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: vertrieb@asscompact.at.
*gekürzte Version; der gesamte Artikel erscheint in der AssCompact September-Ausgabe.
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