Kein Ende in Sicht, obwohl ein Urteil bereits gefallen war: Check24 muss für mehr Transparenz sorgen. Jetzt klagt der deutsche Bundesverband für Versicherungskaufleute (BVK) auf mangelnde Umsetzung. Das Vergleichsportal wehrt sich.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 17.10.2017
Im April 2017 hat zwar ein abschließendes Urteil des Oberlandesgerichts München (AssCompact berichtete) klargestellt, dass das Vergleichsportal der Information seiner Kunden nachbessern muss. Der BVK kündigte damals schon an, dass er auch ein Auge auf die Umsetzung haben wird. Jetzt hat der Verband bei Gericht einen Ordnungsmittelantrag gegen das Online-Portal eingereicht. Er will gerichtlich klären lassen, ob Check24 gegen das Urteil vom April verstößt. Dies hätte gegebenenfalls ein Ordnungsgeld gegen das Online-Portal zur Folge.
Vollständige Gleichbehandlung von Online- und Offlinevermittlern gefordert
Aus Sicht des Verbandes setze Check24 das Urteil noch nicht ausreichend um und gebe sich den Kunden gegenüber nach wie vor nicht klar als Makler zu erkennen, der Provisionen kassiert. Der Verband fordert eine vollständige Gleichbehandlung von Online- und Offline-Vermittlern.
Check24: „Mitglieder halten nicht ein, was von anderen gefordert wird“
Check24 holt jetzt zum Gegenschlag aus. Das Vergleichsportal hat angekündigt, nun ebenfalls gegen Vermittler vorzugehen, wenn sie die vom BVK angemahnten gesetzlichen Informationspflichten nicht ausreichend umsetzen. Der Ton wird nun auch vonseiten des Vergleichsportals deutlich harscher: „Gerne zeigt die Verbandsführung mit dem Finger auf andere, während Mitglieder nicht einhalten, was von anderen gefordert wird. Dazu gehört beispielsweise die entsprechende Kommunikation der gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformation.“
„Neutrales“ Auftreten gehöre zum Geschäftsmodell
Die Kritik des BVK geht jedoch noch weiter: „Wir meinen, dass es zum Geschäftsmodell von Check24 gehört, eben nicht von Anfang an ausreichend deutlich auf die Maklertätigkeit hinzuweisen, sondern als vermeintlich neutrales Online-Portal aufzutreten“, so der BVK-Präsident Michael H. Heinz. Nach Ansicht des Verbandes geht es nicht nur um eine wegweisende Entscheidung zu den Informationspflichten von Versicherungsmaklern, sondern auch darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen, die es bislang nicht gibt.
Onlineportal verteidigt seine Anpassungen
Aus Sicht von Check24 wurden die vom Gericht geforderten Anpassungen insbesondere bezüglich der Erstinformation auf der Webseite korrekt umgesetzt: „Unsere Kunden erhalten unmittelbar nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und somit zum frühestmöglichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschriebene Informationen per E-Mail.“ Das Landgericht muss nun den Ordnungsmittelantrag des BVK prüfen. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich
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