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Internet-Rechtsschutz der D.A.S. hilft bei Urheberrechtsverletzungen

Internet-Rechtsschutz der D.A.S. hilft bei Urheberrechtsverletzungen

17. Oktober 2017

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Der Internet-Rechtsschutz der D.A.S. bietet Versicherungsschutz zur Durchsetzung oder Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen. So ist man auch online auf der sicheren Seite!

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 17.10.2017

Lange Zeit waren Urheberrechtsverletzungen ein Randthema, das nur einen kleinen Teil von Spezialisten betraf. Aufgrund des Einzugs des Internets in unser tägliches Leben, ist die Verletzung von Urheberrechten durch digitale Kopien aber zu einem Thema mit hoher gesellschaftlicher Relevanz geworden.

Auf diese Entwicklung hat die D.A.S., Österreichs führender Spezialist im Rechtsschutz, reagiert und bietet den Internet-Rechtsschutz an. Der Internet-Rechtsschutz dient zur Durchsetzung oder Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen und inkludiert auch die Kostenübernahme für eine Strafanzeige bei Cybercrime-Delikten. Außerdem übernimmt die D.A.S. die Kosten für eine Beratung oder Klage bei Unterlassungsansprüchen aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten (alle diese Leistungen werden bis zum vereinbarten Kostenlimit getragen). Für Firmenkunden sind die AGB-Überprüfung und der Impressum-Check ebenfalls dabei. Der Internet-Rechtsschutz ist für Privatpersonen im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat und für Firmen im PremiumSchutz enthalten.

Dank des Internet-Rechtsschutzes der D.A.S. gelang es auch Dominik P. eine Schadenersatzforderung einer Bildagentur in der Höhe von 600 Euro abzuwenden, die ihm die unerlaubte Nutzung eines ihrer Fotos unterstellte.

Nähere Informationen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.at

von der D.A.S. Rechtsschutz AG 

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