Zurück in die Zukunft? Wie soll man denn mit dieser Retro-Idee die Herausforderungen der Zukunft bewältigen können, wird mancher berechtigt fragen. Ganz einfach durch die Rückbesinnung auf alte Werte, den Ursprung des Versicherungsgedankens. Dem bewährten Prinzip Raum geben, wonach Versicherung dann funktioniert, wenn viele relativ geringe Beiträge dafür entrichten, dass einige wenige große Schäden bezahlt erhalten können.

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 09.10.2019
Von Dr. Helmut Tenschert, Versicherungsexperte und Berater*
Vom oben genannten wohl unbestreitbaren Grundsatz haben wir uns in den letzten Jahrzehnten immer weiter entfernt. Versichert soll eigentlich alles sein und kosten soll es nichts – soweit, und natürlich stark übertrieben, die Einstellung mancher Kunden, der die Berater nicht immer ausreichend Argumentation entgegensetzen. Da hört man dann schon gelegentlich Sätze wie „na, die Jahresprämie muss schon durch Schäden wieder hereinkommen“.
Glücklicherweise verändert sich aber im Gewerbegeschäft diese verfehlte Einstellung zusehends. Eine neue Generation von Geschäftsführern sieht die vielfältigen Risiken des Unternehmerdaseins bei weitem realistischer und kritischer als manche ihrer Vorgänger. Die in Richtung Ausbau des Konsumentenschutzes laufend stattfindende Veränderung von Gesetzgebung und Rechtsprechung bietet schließlich genügend Grund dafür. Und das sollte auch für uns Versicherungsmakler ein willkommener Anlass sein, die Beratungsansätze entsprechend auszurichten.
Haftpflicht – oft lächerliche Versicherungssummen
Im Mittelpunkt von Haftpflichtversicherungen hat die Absicherung wirtschaftlich belastender Schäden zu stehen, welche die Existenz des Betriebes bedrohen und gefährden können. Sieht man sich aber viele Betriebshaftpflichtpolizzen an, findet man immer wieder geradezu lächerliche Versicherungssummen. Der Umstand, dass bei einem Großschaden dieses Manko geradewegs in die Insolvenz führt, wird dabei zu wenig beachtet und berücksichtigt. Hier gilt es, die Beratungsansätze konsequent auf adäquate Versicherungssummen zu legen. Schon allein der Hinweis auf hohe Regressforderungen des gesetzlichen Sozialversicherers nach Arbeitsunfällen sollte ausreichend sein.
Es sollte zu denken geben, dass die Versicherungssummen bei Betriebshaftpflichtversicherungen in Deutschland beim Zehnfachen liegen und manchmal noch darüber. Bei ähnlicher Rechtslage und Judikatur. Die Wahl einer risikogerechten Versicherungssumme sollte unbedingte Priorität haben, die Wünschen nach Einbau möglichst vieler Zusatzdeckungen vorzuziehen ist. Solche Einschlüsse führen hauptsächlich zu Frequenzschäden, die ihrerseits wieder das Versicherungsverhältnis kostenmäßig belasten. Die Folge sind unerwünschte Vertragssanierungen oder gar Kündigungen im Schadenfall.
Risikoappetit der Versicherer steigern
Die Gesellschaften sind aktuell in erster Linie an standardisierten und automatisierten Verträgen interessiert, die Vorstellungen der Kunden gehen aber begreiflicherweise in die andere Richtung, nämlich individuell bedarfsorientierter Deckungskonzepte. Ein nicht einfach auflösbarer Gegensatz, dennoch ist dieser Herausforderung konstruktiv zu begegnen.
Es gibt aber durchaus Maßnahmen, den Risikoappetit der Versicherer zu steigern. So stellt sich beispielsweise die Frage, warum jedem Betrieb einer jeweiligen Branche die gleichen Deckungen offeriert werden müssen. Sollte da nicht einem langjährig und erfolgreich tätigen Unternehmen ein besserer Versicherungsschutz mit einem weitergehenden Leistungsumfang gegeben werden gegenüber einem vergleichbaren Betrieb in wirtschaftlicher Schieflage? Es ist eine erwiesene Tatsache, dass es eine Korrelation zwischen Bonität und Schadenhäufigkeit gibt, dass also wirtschaftlich schwachbrüstige Firmen mehr Schäden verursachen als finanziell besser gestellte. Die auf Qualität beruhende Bonitätsaussage stellt ein wichtiges Beurteilungskriterium für eine Risikoannahme dar. Hochkarätige Dienstleistungen, wie sie in diesem Marktsegment angeboten werden, geben dabei wertvolle Hilfestellung.
Zu empfehlen ist der Hinweis auf eine Kombination mit einer Vertrauensschadenversicherung. Gerade im Mittelstand, bei dem überwiegend noch eine persönliche und vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre herrscht, gibt es dadurch bedingt Freiräume, die Tätern besondere Möglichkeiten für ihre Verbrechen bieten. Kommt noch ein persönliches Motiv dazu, genannt seien Misserfolg, Frustration, Spielsucht oder Überschuldung, werden aus Vertrauten leicht Verbrecher. Schutz für diese Vorsatztaten gewährleistet die genannte Versicherungsform.
Kurzum: Großrisken bedürfen gesteigerter Aufmerksamkeit in der Beratung, Bagatellschäden sind schon aus ökonomischer Sicht nicht versicherungswürdig.
*Gekürzte Version; den vollständigen Artikel lesen Sie in der AssCompact Oktoberausgabe.
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