Genau ein Jahr bleibt noch Zeit: Bis 23. Februar 2018 ist die IDD in nationales Recht umzusetzen. Vier Risikofaktoren könnten die fristgerechte Umsetzung gefährden und sollten deshalb frühzeitig vermieden werden, weiß Christine Kusztrich, Versicherungsexpertin bei der Business- und IT-Beratung Q_PERIOR.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 23.02.2017
„Wenn es den Versicherern gelingt, diese Risiken zu minimieren oder zu umgehen, steht einer erfolgreichen Umsetzung der IDD nichts im Weg“, meint Kusztrich, geschäftsführende Partnerin bei Q_PERIOR in Österreich. „Im Gegenteil: Langfristig werden die Chancen der neu geschaffenen Transparenz überwiegen.“
Spätes Bekanntwerden von Umsetzungsdetails
„Grundsätzlich legt die IDD auf europäischer Ebene lediglich einen Mindeststandard fest“, so Kusztrich. „Die nationalen Gesetzgeber haben die Möglichkeit, strengere Vorschriften zu erlassen.“ In Deutschland etwa, wo die Umsetzung bereits weiter fortgeschritten ist als in Österreich, legte das Bundeskabinett vor kurzem einen überraschend strikten Referentenentwurf vor (AssCompact berichtete). Auch wenn das laut Kusztrich in Österreich nicht zu erwarten sei, bleibe nicht mehr viel Zeit für eine fristgerechte Umsetzung – Versicherer sollten daher schon jetzt vorbereitende Maßnahmen treffen und Ressourcen entsprechend einplanen.
Unterschätzter Aufwand
„Einige Versicherer unterschätzen noch den mit der Vertriebsrichtlinie verbundenen Umsetzungsaufwand“, weiß Kusztrich. Die IDD betreffe nämlich nicht nur den originären Versicherungsvertrieb, sondern auch viele weitere Bereiche wie Betrieb, Compliance, Produktentwicklung und IT. „Um etwa die Einhaltung der Informationspflichten zu gewährleisten, müssen weitreichende prozessuale Veränderungen über verschiedene Bereiche hinweg vorgenommen werden.“ Allein die dafür notwendigen Anpassungen der IT-Landschaft sowie der anschließende Wissenstransfer an die Vermittler werden den Versicherern viel Aufwand bereiten, so Kusztrich.
Isolierte Betrachtung
„Versicherer, die ihre Umsetzungsprojekte isoliert und nicht interdisziplinär betrachten, lassen Synergieeffekte verstreichen.“ Neben IDD kommen auch noch weitere Regulierungen wie MiFID II und die PRIIP-Verordnung auf die Versicherer zu. Es macht sich laut Kusztrich bezahlt, Abhängigkeiten und Querverbindungen zu identifizieren und zu nutzen. „Dies gelingt nur, wenn frühzeitig der Brückenschlag zwischen Versicherungsvertrieb, IT und Compliance erfolgt.“
Kurzfristige Ausrichtung
„Mit der reinen Fokussierung auf die Pflichtaufgaben riskieren einige Versicherer, bei der Umsetzung von IDD den Weitblick zu verlieren“, warnt die Versicherungsexpertin. Die neue Richtlinie könne auch als Anlass gesehen werden, sich mit seinen Beratungsprozessen oder Vergütungssystemen neu zu positionieren und fit für die digitale Zukunft zu machen. „In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob IDD nicht auch der Auslöser für den Einsatz neuer Technologien sein sollte. Schließlich unterstützen diese langfristig die Erfüllung aktueller und möglicher weiterer Beratungs- und Informationspflichten, die in den nächsten Jahren zu erwarten sind.“
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