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Aktueller IDD-Stand: Finanzdienstleister diskutierten in Dublin

Aktueller IDD-Stand: Finanzdienstleister diskutierten in Dublin

22. Februar 2017

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2 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Am 1. Februar hat die Europäische Versicherungsaufsicht (EIOPA) technische Empfehlungen zur IDD veröffentlicht. Die darin enthaltenen heiklen Punkte besprach der Fachverband Finanzdienstleister beim BIPAR-Kongress in Dublin mit hochkarätigen EU-Vertretern.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 22.02.2017

Die Europäische Kommission erarbeitet aus den EIOPA-Empfehlungen delegierte Rechtsakte, die dann dem Europäischen Parlament und Rat zur Genehmigung vorgelegt werden. Fachverbandsobmann Mag. Hannes Dolzer und Geschäftsführer Mag. Philipp Bohrn setzten sich vor Vertretern der EIOPA, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments dafür ein, dass dadurch die Regelungen nicht verschärft werden.

Provisionen kein Interessenkonflikt

In den technischen Empfehlungen wurden fünf Bereiche konkretisiert, die auch beim BIPAR-Kongress zur Diskussion standen: Interessenskonflikte, Bonifikationen, Produktregulierung, Einschätzung der Eignung und Angemessenheit von Investmentprodukten im Versicherungsmantel sowie Kriterien für „Execution only“-Investmentprodukte im Versicherungsmantel.

So war etwa in den bisherigen Vorschlägen die Grenze zwischen Versicherungsvermittlern und Herstellern fließend. Die Interessensvertretung hat nun die Klarstellung erreicht, dass für den Hersteller eine „Entscheidungsrolle“ notwendig ist. Dazu zählt nicht die Personalisierung von Verträgen, wie sie Vermittler vornehmen. Provisionen gelten in der neuen Fassung nicht mehr grundsätzlich als Interessenkonflikt und Abschlussprovisionen nicht automatisch als nachteilig. Zudem wurde die strittige Formulierung, Provisionen dürfen nicht „exzessiv“ sein, aus den Empfehlungen gestrichen.

Der Fachverband befindet sich bereits in intensiven Gesprächen mit den für die IDD-Umsetzung zuständigen Ministerien. Geachtet werde vor allem darauf, dass es auf nationaler Ebene nicht zu einem Provisionsverbot kommt, dass Betriebe nicht über Gebühr organisatorisch belastet werden und die nationalen Regelungen möglichst früh veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zum IDD-Update 

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