Die Donau Versicherung sieht in Österreich noch einen enormen Aufholbedarf in puncto Bewusstsein des unternehmerischen Risikos im Falle einer Betriebsunterbrechung und hat ihre Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend weiter entwickelt.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 14.05.2014
Die Donau Versicherung sieht in Österreich noch einen enormen Aufholbedarf in puncto Bewusstsein des unternehmerischen Risikos im Falle einer Betriebsunterbrechung und hat ihre Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend weiter entwickelt. Die wesentlichste Neuerung ist, dass im Vergleich zu vielen anderen Produkten nicht nur der finanzielle Schaden bei Betriebsstillstand abgedeckt wird, sondern optional für den Fall der Betriebsweiterführung nur die Kosten einer Vertretung für den/die UnternehmerIn versichert werden.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für freiberuflich Tätige von hoher Relevanz, da für diese Gruppe das betriebswirtschaftliche Risiko einer längeren Betriebsunterbrechung am höchsten ist. Wenn es krankheits- oder unfallbedingt zu einem längeren Betriebsstillstand kommt, ist dies meist mit Umsatzeinbrüchen verbunden. Im Kleinstbetrieb gibt es oft keine entsprechende Vertretung für UnternehmerInnen, neue Aufträge bleiben aus, KundInnen gehen verloren, Einnahmen fallen weg und die Fixkosten können nicht mehr abgedeckt werden. Finanzielle Engpässe entstehen, die bis zur Aufgabe der Selbständigkeit führen können.
Im Vergleich zur Krankentaggeld-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zielt die Betriebsunterbrechungsversicherung auf die Vorbeugung des finanziellen Schadens im Betrieb ab. Das bedeutet, für die Dauer des Betriebsstillstands werden die im Betrieb anfallenden Fixkosten, wie Löhne und Gehälter, die laufenden Betriebskosten sowie der entgangene Gewinn durch die Versicherung abgedeckt. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Jahresdeckungsbeitrag des Unternehmens. Dieser wird in der Regel durch den Steuerberater ermittelt und bildet die Versicherungssumme, die bis zu einer Höhe von 350.000 Euro abgeschlossen werden kann.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach Alters- und Berufsgruppen, differenziert nach Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Handelsunternehmern. Die Prämien sind für den/die UnternehmerIn als Betriebsausgabe steuerlich voll absetzbar.
Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Basis für den Auszahlungsbetrag im Fall der Betriebsunterbrechung. Nach Ablauf der Ablauf der Karenzfrist wird aufgrund der so genannten Taxenvereinbarung pro Tag ein 1/360 der Versicherungssumme ausbezahlt.
Die Haftungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr, kann bei der Donau Versicherung aber vertraglich auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Neu ist, dass sich UnternehmerInnen bei der Donau Versicherung optional auch die Vertretungskosten versichern lassen können. Die Entscheidung, ob er/sie den Betrieb kurzzeitig schließt oder mit einem Vertreter weiter aufrecht lässt, muss man aber noch nicht bei Vertragsabschluss treffen, sondern kann auch erst im konkreten Anlassfall gefällt werden.
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