Pläne zur Überarbeitung der internationalen Körperschaftssteuerregeln sind das jüngste Zeichen dafür, dass das politische Pendel zugunsten der Arbeitnehmer ausschwingt. Was Anleger von den Plänen der G7-Industrieländer zu neuen Regeln für internationale Körperschaftsteuern halten sollten, beantwortet die DWS-Gruppe im folgenden Beitrag.

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 15.06.2021
Volkswirte preisen häufig den Wettbewerb, und traditionell bildete der Steuerwettbewerb dabei keine Ausnahme. Wenn die Bürger ihren Wohnsitz frei bestimmen können, wählen sie die Kombination aus Steuern und öffentlichen Dienstleistungen, die ihnen am besten gefällt. Darüber hinaus kann Steuerwettbewerb helfen, die Effizienz zu fördern und die Gesamtausgaben des Staates in Schach halten.
Was also sollten Anleger von den Plänen der G7-Industrieländer zu neuen Regeln für internationale Körperschaftsteuern halten?
Die unmittelbaren Auswirkungen auf die Unternehmensgewinne auf Indexebene dürften gering sein, auch weil zunächst nur die größten und profitabelsten Unternehmen der Welt ins Visier genommen werden. Bei näherer Betrachtung sehen die Vorschläge trotzdem bedeutsam aus. Die G7 plant einen Mindeststeuersatz von 15%. Außerdem soll zumindest ein Teil der Gewinne künftig in den Ländern besteuert werden, in denen multinationale Konzerne ihre Umsätze erzielen.
Laut DWS driften die US-Unternehmensgewinne nach Steuern seit den 1980er Jahren im Vergleich zur Arbeitnehmervergütung nach oben. Fast genauso lange wurde unter Ökonomen viel darüber diskutiert, wie viel davon strukturell und nicht zyklisch war. Ähnliche Debatten werden wahrscheinlich in Kürze wieder laut werden. Wenn US-Unternehmen zunehmend händeringend nach neuen Mitarbeitern suchen, könnten die Gewinnmargen unter Druck geraten.
Auch abgesehen von konjunkturellen Schwankungen ist die Steuerdebatte ein weiteres Anzeichen dafür, dass das politische Pendel auf eine Weise ausschwingt, wie es seit langem vorhergesagt wurde. Nach Meinung langjähriger Kritiker wie Gabriel Zucman ist das Problem nicht nur der Steuerwettbewerb an sich, sondern die Art des Steuerwettbewerbs. Die Digitalisierung machte es einfacher, immaterielle Werte (wie Patente, Logos oder Algorithmen) an ausländische Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländer zu verlagern – obwohl die meisten Mitarbeiter, Maschinen oder Forschungsabteilungen in höher besteuerten Ländern verblieben. Im Idealfall würden die neuen Vorschriften eine solche Steuervermeidung erschweren und kleinen Ländern dennoch genügend Spielraum lassen, ausländische Direktinvestitionen durch wettbewerbsfähige Steuervorschriften anzuziehen. Längerfristig dürfte es für Regierungen jedenfalls leichter werden, auch hochmobiles Kapital und wohlhabende Personen stärker zu besteuern als zuletzt üblich.
Quellen: Board of Governors of the Federal Reserve System: Z.1 Financial Accounts of the United States, DWS Investment GmbH; Stand: 11.03.2021
Bild: ©Marco2811 – stock.adobe.com
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