Auf Basis der jüngsten makroökonomischen Analysen sowie der Konjunkturprognosen haben die Bankenaufsichtsbehörden der Europäischen Union, die im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM unter dem Lead der Europäischen Zentralbank (EZB) zusammenarbeiten, beschlossen, die Empfehlung, auf Dividendenausschüttungen, Anteilsrückkäufe sowie variable Vergütungen zu verzichten, mit Wirkung vom 30. September 2021 aufzuheben.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 26.07.2021
Im Sinne branchenübergreifend fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem österreichischen Finanz- und Kapitalmarkt wird die FMA, die von ihr auch auf andere Finanzdienstleister ausgedehnten Ausschüttungsbeschränkungen im Gleichschritt wieder aufheben.
Weiterhin vorsichtige und vorausschauende Kapitalplanung geboten
„Das im Zuge der durch die COVID-19-Pandemie verursachten massiven wirtschaftlichen Turbulenzen von der Aufsicht den Finanzdienstleistern auferlegte De-Facto-Verbot, Dividenden und Boni auszuschütten, hat sich bewährt,“ so der Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Es hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Kapitalbasis der heimischen Anbieter – trotz der großen wirtschaftlichen Herausforderungen – nicht ausgedünnt sondern zum Teil sogar gestärkt worden ist.“ Das sei eine wesentliche Voraussetzung, damit die Finanzdienstleister Unternehmen wie private Haushalte kraftvoll auf dem Weg aus der Krise unterstützen können.
Der Vorstand der FMA mahnt von den Finanzdienstleistern aber „auch weiterhin eine vorsichtige und vorausschauende Kapitalplanung ein, die die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle und das erhöhte Risiko durch die wirtschaftlichen Herausforderungen sowie drohende Verluste nach dem Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt.“ Diese Erwartungshaltung werde die FMA betroffenen Instituten erforderlichenfalls auch direkt kommunizieren.
Bild: ©studio v-zwoelf – stock.adobe.com
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