Die EU will künftig die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistern strenger bewerten. Ein Aktionsplan mit umfassenden Offenlegungspflichten soll 2020 kommen.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 29.05.2019
Die Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem und Teil des Aktionsplans „Nachhaltige Finanzierung“ der EU. Sie enthält Kriterien, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig betrachtet wird und wann nicht. „Ziele dieses Aktionsplans der EU-Kommission sind die Umlenkung der Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen, die Reduktion der Risiken durch Umweltzerstörung und Ressourcenknappheit sowie die Förderung von Transparenz und langfristigem Denken in der Finanz- und Wirtschaftswelt“, erklärt Axel Dick, Business Developer für Umwelt und Energie, CSR, bei der Quality Austria. Die Verordnung dürfte noch in diesem Jahr beschlossen und bereits 2020 in Kraft treten.
Pflicht zur Offenlegung
Der Aktionsplan beinhaltet außerdem eine Offenlegungs-Verordnung, die umfassende Offenlegungspflichten für die Finanzindustrie (Wertpapierfirmen, Versicherungsvermittler, Wertpapiervermittler …) vorsieht. Das soll Investoren dazu animieren, Nachhaltigkeitskriterien, sogenannte ESG-Faktoren, stärker in ihren Anlageentscheidungen zu berücksichtigen. Zudem werden sich KMU künftig leichter über den Kapitalmarkt finanzieren können, wenn sie ESG-Faktoren im Unternehmen umsetzen.
Immer mehr Zertifikate
„Unternehmen mit einem Umweltmanagementsystem werden künftig klar im Vorteil sein, weil die sechs Umweltziele der Taxonomie-Verordnung in enger Korrelation mit den von der Norm ISO 14001 und EMAS geforderten Umweltaspekten und Umweltauswirkungen stehen“, sagt Dick. Weltweit hat sich die Zahl der ausgestellten Zertifikate von 2006 bis 2017 von rund 128.000 auf knapp 363.000 fast verdreifacht. In Österreich waren per Ende 2017 rund 1.168 Zertifikate im Umlauf, europaweit sind es knapp 112.800.
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