Falsche Grammatik kann für einen Versicherer teuer werden. Das zeigte Schadenexperte Reinhard Jesenitschnig kürzlich in der Kleinen Zeitung an einem etwas älteren Fall, der aber an Aktualität nichts eingebüßt hat.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 15.03.2018
Ein junger Mann wurde beim Fußballspielen von einem Ball mit voller Wucht an der Brust getroffen. Er erlitt schwere Prellungen, die zu einer Verengung der Herzgefäße führten, diese wiederum löste einen Herzinfarkt aus. Die Folge war eine dauerhafte Invalidität von 70%.
Nun wollte der Mann eine Leistung aus seiner Unfallversicherung. Der Versicherer entgegnete jedoch, es bestehe nur Versicherungsschutz, wenn der Unfall durch den Herzinfarkt eingetreten sei – zuerst Herzinfarkt, dann Unfall.
Gericht entschied zugunsten des Kunden
Vor Gericht ging es dann um folgende Aussage der Vertragsbedingungen: „Herzinfarkt ist als Unfallursache nicht aber als Unfallfolge versichert“. Diesen Satz könne man auf zwei Arten lesen, meinte das Gericht. Erstens: „Herzinfarkt ist als Unfallursache, nicht aber als Unfallfolge versichert“. Oder zweitens: „Herzinfarkt ist als Unfallursache nicht, aber als Unfallfolge versichert“.
Die Richter entschieden sich für die Version, die den Beschädigten begünstigte, nämlich die zweite Variante. Der Versicherer hatte es verabsäumt, den Beistrich zu setzen, und dieser Fehler kam ihm teuer zu stehen: Das fehlende Komma kostete ihn 1,8 Mio. Schilling.
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