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FMA: EU-Paket zur Überarbeitung der Versicherungsvorschriften tritt in Kraft

(Bild: © peterschreiber.media - stock.adobe.com)

FMA: EU-Paket zur Überarbeitung der Versicherungsvorschriften tritt in Kraft

09. Januar 2025

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3 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) berichtet, dass das neue EU-Paket zur Überarbeitung der Versicherungsvorschriften am 8. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Es umfasst die aktualisierte Solvency-II-Richtlinie und die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD), die Versicherer widerstandsfähiger machen und einen geordneten Abwicklungsrahmen für Krisensituationen schaffen soll, ohne Steuergelder zu belasten.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 09.01.2025

Der Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen in der Europäischen Union (EU), der 2016 durch das risikoorientierte Regulierungs- und Aufsichtsregime Solvency II eine völlig neue Grundlage erhielt, wurde in den letzten Jahren im Lichte der praktischen Erfahrungen mit dem Regelwerk einer grundlegenden Reform unterzogen. Ergebnis ist einerseits eine Aktualisierung der Solvency-II-Richtlinie, andererseits eine neue Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungen (Insurance Recovery and Resolution Directive, oder IRRD). Beide wurden am 8. Jänner 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

Die neuen Vorschriften zu Solvency II bringen Änderungen der Eigenkapitalanforderungen, die diese noch risikoadäquater gestalten und gleichzeitig Versicherungsunternehmen besser in die Lage versetzen, langfristiges Kapital für die Wirtschaft bereitzustellen. Gleichzeitig werden sie die Branche widerstandsfähiger machen und sie auf künftige Herausforderungen vorbereiten, um Versicherungsnehmer:innen besser zu schützen. Damit sollen Versicherungen beitragen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion, zur Finanzierung des grünen und digitalen Wandels sowie zur Stärkung des Wachstums in der EU.

Abwicklungs-Richtlinie

Die IRRD soll einerseits präventiv dazu beitragen, Versicherungsunternehmen auf Krisensituationen vorzubereiten, andererseits schafft sie einen Abwicklungsrahmen, mit dem im Notfall ein geordneter Marktaustritt ermöglicht wird. Demnach haben Versicherungsunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, präventiv einen Sanierungsplan zu erstellen und der Aufsichtsbehörde – in Österreich die Finanzmarktaufsicht(FMA) – vorzulegen. Dieser Plan soll Maßnahmen enthalten, die Versicherungsunternehmen bei erheblicher Verschlechterung der Finanzlage ergreifen müssen. Die zuständigen Behörden sollen frühzeitig und grenzüberschreitend koordiniert intervenieren.

Der Abwicklungsrahmen soll zum einen Versicherungsnehmer:innen, Begünstigte und Anspruchsberechtigte schützen, zum anderen den Schaden für die Gesamtwirtschaft und die Finanzstabilität so gering wie möglich halten – und das ohne Rückgriff auf Steuermittel.

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