AssCompact berichtet in Kooperation mit versdb-Gründer Ewald Maitz, MLS über aktuelle und branchenrelevante OGH-Urteile.
Artikel von: Ewald Maitz, MLS
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Beschädigung des Anhängers (Betriebseinheit)
Besteht zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger eine Betriebseinheit, so wird auch der durchschnittlich verständige VN den Anhänger als Teil der Betriebseinheit und somit des versicherten Fahrzeugs nach Art 8.2 AKHB verstehen, Schäden am Anhänger als Schäden des versicherten Fahrzeugs ansehen und somit als ausgeschlossen erkennen.
versdb 2024, 57
KFZ Haftpflicht
7Ob174/24z
Beschädigung des Fahrzeuges nach Diebstahl
Eine Beschädigung des zuvor gestohlenen Fahrzeugs ist vom versicherten Risiko des Diebstahls umfasst. Dafür spricht bereits, dass der VN keinen Einfluss darauf hat, ob der Dieb mit dem gestohlenen Fahrzeug verunfallt und dieses dabei beschädigt. Es besteht somit Deckung aus der Teilkaskoversicherung.
versdb 2024, 56
KFZ Kasko
7Ob140/24z
Verkehrsunfall ist 1 Versicherungsfall
Ist das Schadenereignis im Schadenersatz-Rechtsschutz der selbe Verkehrsunfall, dann liegt auch nur ein Versicherungsfall vor, selbst wenn dieser Personenschäden des VN und einer mitversicherten Person auslöst.
In dem Fall, in dem Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall begehrt wird, heißt das, dass das Fehlverhalten des Schädigers (beispielsweise Überfahren einer roten Ampel) die Schadenursache darstellt. Der äußere Vorgang, der den Schaden unmittelbar herbeiführt, liegt im Verkehrsunfall selbst, das heißt in der Kollision. Dieser stellt nämlich das äußere Ereignis und damit das Schadenereignis dar, das den Personen- oder Sachschaden erst unmittelbar ausgelöst hat.
versdb 2024, 55
Rechtsschutz
7Ob161/24p
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