Der maximal erlaubte Garantiezins für Neuverträge von Lebenspolizzen wird mit Anfang 2016 von bisher 1,5 auf 1% Prozent sinken.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 15.09.2015
Der maximal erlaubte Garantiezins für Neuverträge von Lebenspolizzen wird mit Anfang 2016 von bisher 1,5 auf 1% Prozent sinken. Das sieht eine Novelle der Finanzmarktaufsicht (FMA) vor. Der Grund dafür liegt in den niedrigen Leitzinsen.
Österreichs Lebensversicherer müssen angesichts des anhaltend tiefen Zinsniveaus ab Anfang 2016 ihre Zinsversprechen bei Neuverträgen erneut zurückschrauben. Der erlaubte Garantiezins sinkt von bisher maximal 1,5 auf 1%. Dies hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) angekündigt. Die Novelle zur Höchstzinssatzverordnung wird in den nächsten Wochen erwartet.
Weiters schreibt die FMA den österreichischen Versicherern vor, die Zinszusatzrückstellungen in der klassischen Lebensversicherung aufzustocken. Versicherungsgesellschaften und Kunden sollen die Dotierung je zur Hälfte tragen, eine Auflösung der Vorsorgen käme den Versicherten zugute. Sollten ursprünglich innerhalb von zehn Jahren 700 Mio. Euro zur Seite gelegt werden, müssen es nach der Novelle bis zum Jahr 2021 fast 1,5 Mrd. Euro sein.
Der höchstzulässige Garantiezins war erst Anfang 2015 von der FMA von 1,75 auf 1,5% reduziert worden.
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren