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FMA plant heuer 261 Prüfungen

FMA plant heuer 261 Prüfungen

07. Januar 2019

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ihre Vor-Ort-Prüfstrategie für 2019 veröffentlicht. Schwerpunkte sind nachhaltige Geschäftsmodelle, Informationspflichten, IT-Risiko und Geldwäscheprävention.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 07.01.2019

Die FMA plant, in den 869 beaufsichtigten Unternehmen heuer 261-mal vor Ort präsent zu sein. Hinzu kommen bei Bedarf anlassbezogene Prüfungen. In einer aktuellen Aussendung präsentiert die FMA vier Eckpfeiler ihrer Prüfstrategie, der die kürzlich veröffentlichten Aufsichtsschwerpunkte 2019 zugrunde liegen.

Nachhaltige Geschäftsmodelle und Governance

Die letzten Jahre waren geprägt vom Wirtschaftsaufschwung und einem deutlichen Anstieg der Immobilienpreise. Um in diesem Umfeld weiter eine nachhaltige Finanzierung sicher zu stellen, werden schwerpunktmäßig die Vergabestandards bei Wohnimmobilienkrediten überprüft. Bei der Keditvergabe will die FMA neben den Angeboten auch einen stärkeren Fokus auf die Kreditnehmer legen. So soll geprüft werden, ob Kunden von ihren Banken ausreichend und nicht irreführend über die Konditionen und Risiken einer Kreditfinanzierung informiert werden. Speziell auch Konsumkredite werden unter die Lupe genommen. 

„Governance“ bezieht sich auf Prozesse und Verfahren, die in guten Zeiten das Eingehen exzessiver Risiken verhindern, um absehbare Phasen des Abschwungs besser verkraften zu können. Ein Prüfschwerpunkt wird daher 2019 auf dem Risikomanagement von Banken, Versicherungen und Asset Managern liegen.

Kollektiver Verbraucherschutz

Das Jahr 2018 stand für die FMA noch im Zeichen der Umsetzung der Informationspflichten aus der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II, der Versicherungsvermittlungs-Richtlinie IDD und der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlage- und Versicherungsanlageprodukte für Kleinanleger (PRIIP). Im heurigen Jahr werde man verstärkt die konkrete Einhaltung dieser Informationspflichten prüfen.

Digitalisierung

Die FMA hat 2018 fünf Leitfäden für die IT-Sicherheit veröffentlicht. Nun geht es „von der Theorie in die Praxis“: In Vor-Ort-Prüfungen wird ermittelt, ob die darin vorgegebenen Standards in den Unternehmen auch umgesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf digitalen Geschäftsmodellen. So wird etwa geprüft, ob mit Robo-Advice-Systemen die für den Wertpapiervertrieb geltenden Wohlverhaltensbestimmungen in gleichem Maße eingehalten werden wie in der persönlichen Anlageberatung. Zugrunde liegt hier das Prinzip der Technologieneutralität– gleiche Geschäftsmodelle müssen gleiche Anforderungen erfüllen, unabhängig von der verwendeten Technologie.

Umfassende Risikobetrachtung – Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Hohe Priorität hat für die Aufsichtsbehörde auch in diesem Jahr die Prävention der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die FMA werde ihre „europaweite Vorreiterrolle“ bei der Beaufsichtigung international tätiger Unternehmen weiter ausbauen und einen Schwerpunkt auf die gesamtheitliche Betrachtung von Institutsgruppen legen.

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