„Greenwashing“ bedeutet, dass ein Finanzprodukt als umweltfreundlich, grün oder nachhaltig beworben – also grün gefärbt – wird, obwohl es diese Standards tatsächlich nicht erfüllt. So sollen Investoren dazu verleitet werden, „nachhaltige“ Investments zu tätigen, die das jedoch gar nicht sind.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 27.04.2021
„Greenwashing“ wird insbesondere durch irreführende oder falsche Angaben in Werbung, Beratungsgesprächen und Produktdokumentation betrieben. Häufig ist es mit einer entsprechenden optischen Gestaltung verbunden wie etwa durch die Verwendung der Farbe Grün und durch Darstellungen von unberührter Natur. Weiters werden oft Begriffe wie „ökologisch“ oder „grün“ verwendet, oder es wird mit einer Zertifizierung, die es gar nicht gibt, geworben.
„Nachhaltige Geldanlagen sind nicht per se sicherer als vergleichbare herkömmliche Geldanlagen. Fragen Sie immer nach und seien Sie kritisch“, mahnt der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. Besondere Vorsicht sei am sogenannten „grauen Kapitalmarkt“, also am nicht regulierten Kapitalmarkt, geboten. Hier werden häufig Investitionen in „grüne Immobilien“, Wind- und Solarparks oder Wasserkraftwerke angeboten. Wenn solche Projekte als qualifizierte Nachrangdarlehen, Unternehmensbeteiligungen, Schuldverschreibungen oder Genussrechte ausgestaltet sind, sollte man sich bewusst sein, dass bei Insolvenz des Unternehmens das gesamte investierte Geld verloren sein kann.
Die FMA-Verbraucherinformation beobachtet derzeit einen Trend bei Anfragen zum Thema nachhaltige Finanzprodukte. Nachhaltigkeit ist auch einer der Aufsichts- und Prüfschwerpunkte der FMA im Jahr 2021.
Bild: ©Fotoschlick – stock.adobe.com
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren