Die FMA hat 2016 insgesamt 162 Ermittlungsverfahren zur Bekämpfung von unerlaubtem Geschäftsbetrieb eingeleitet – 2015 waren es mit 218 noch deutlich mehr. Immer noch sei die Zahl der dubiösen Anbieter am österreichischen Finanzmarkt aber hoch, warnt die Finanzmarktaufsicht.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 07.06.2017
Ein „Dr. Peter Müller“ wirbt auf seiner Website damit, Gelder im Hochfrequenzhandel anzulegen und so durchschnittlich mehr als 15% Rendite pro Monat zu erzielen. Österreichische Anleger investieren bereits Geld. Allerdings existiert unter den angegebenen Adressen weder Person noch Unternehmen, wie Ermittlungen ergeben. Die FMA erstattet Anzeige wegen des Verdachts auf Untreue oder Betrug. Letztlich stellt sich heraus, dass die Gelder bei einem tschechischen Staatsbürger gelandet sind, der sie auf private Konten ins Ausland verschoben hat.
Dubiose Anbieter wie diesen will die FMA durch die Bekämpfung von unerlaubtem Geschäftsbetrieb aus dem österreichischen Markt entfernen. Im Vorjahr wurden 204 Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Das Resultat waren 33 veröffentlichte Warnmeldungen vor unseriösen Anbietern, 49 Strafanzeigen und 54 verwaltungsrechtliche Maßnahmen.
Investorenwarnung wirksam
„Das Instrument der Investorenwarnung hat sich als sehr wirksam erwiesen“, so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller: Wer von einem ihm unbekannten Anbieter kontaktiert werde, solle sofort auf der FMA-Website nachsehen, ob womöglich gegen diesen Anbieter bereits eine Warnmeldung veröffentlicht wurde. Wenn ja, sollte man die FMA unverzüglich über das Angebot informieren. „Wer von einem ihm unbekannten Anbieter kontaktiert wird, soll daher sofort auf der Website der FMA überprüfen, ob gegen diesen Anbieter bereits eine Warnmeldung veröffentlicht worden ist, gegebenenfalls von jeder Geschäftsbeziehung Abstand nehmen und unverzüglich die FMA über das ihm gemachte Angebot informieren.“ Dies stelle sicher, dass die FMA rasch vor einem dubiosen Anbieter warnen und die Schädigung von Anlegern möglichst frühzeitig eindämmen kann.
Wenn jemand konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen ohne FMA-Berechtigung anbietet, wird ihm das per Bescheid untersagt und sanktioniert. Kann die FMA nicht eingreifen, etwa weil der Anbieter vom Ausland aus agiert und damit nicht haftbar ist, warnt die Behörde mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung und auf ihrer Website.
Unrealistische Rendite-Versprechen
Das Niedrigzinsumfeld hat viele Anleger dazu verleitet, auf unrealistisch hohe Versprechen hineinzufallen. Dabei werden oft zwei- oder dreistellige Renditen aus angeblichem „Hochfrequenzhandel“, „finanziellen Differenzgeschäften“ (CFDs) oder „Fremdwährungsderivaten“ (FOREX-Handel) in Aussicht gestellt. „Derartige Renditen sind im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld nicht oder nur mit extrem hohen Risiko zu verdienen“, warnt der FMA-Vorstand und erinnert an eine Grundregel der Geldanlage: „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr.“
Investorenwarnungen sind auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/category/news/investorenwarnung/ abrufbar.
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