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FMA: Wie illegales Vermögen einen legalen Schein erhält

FMA: Wie illegales Vermögen einen legalen Schein erhält

18. Juni 2021

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erklärt in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ was hinter dem Begriff Geldwäsche steckt, wie Privatpersonen dazu beitragen Geldwäsche zu verhindern, und wie sie sicherstellen können, dass sie professionellen Geldwäschern nicht zum Opfer fallen.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 6/18/2021

Geldwäsche bedeutet, dass illegal erworbenes Geld – zum Beispiel aus Drogenhandel, Steuerhinterziehung, Korruption, illegalem Waffenhandel, Online-Betrug, Kinderpornografie oder Menschenhandel – in den sauberen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. Dies verursacht einen enormen wirtschaftlichen Schaden für eine Volkswirtschaft. Laut EU-Kommission entfallen allein innerhalb der EU jährlich rund 160 Milliarden Euro auf illegale Finanztätigkeiten.

Wie wird Geld gewaschen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Geld zu waschen. Oft werden dafür Scheinfirmen gegründet. Diese stellen dann Rechnungen über nie erbrachte Leistungen aus oder weisen hohe Umsätze aus, die aber niemals eingenommen wurden. Manchmal wird das illegal erworbene Geld auch einfach für teure Anschaffungen ausgegeben, die dann sofort wieder gegen Bargeld umgetauscht werden.

Es kann jeden treffen – Vorsicht ist geboten!

Professionelle Geldwäscher werben unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Finanzagenten an, um über deren Bankkonto Gelder aus krimineller Herkunft zu transferieren und so zu waschen. Solche Finanzagenten werden im Geldwäscher-Jargon auch „money mules“, also Geldtransportesel, genannt. Damit machen auch Sie, als angeworbener Finanzagent, sich strafbar. Es drohen hohe Freiheits- oder Geldstrafen.

Wie bleibt der österreichische Finanzplatz sauber?

In Österreich gelten strenge Regeln zur Prävention von Geldwäsche. Besonders Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Rechtsanwälte und Notare müssen die Aktivitäten ihrer Kunden genau auf mögliche Hinweise beobachten. Vor Aufnahme jeder Geschäftsbeziehung muss daher die Identität des Kunden festgestellt, geprüft, dokumentiert und während der Geschäftsbeziehung laufend aktualisiert werden. Erhärtet sich ein Verdacht auf Geldwäsche, sind diese Auffälligkeiten der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt zu melden – etwa wenn ein Kunde sehr hohe Bareinzahlungen tätigt.

„Transparente Geldströme sind der Schlüssel im Kampf gegen Geldwäsche“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. „Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen müssen ihre Kunden kennen und deren Aktivitäten genau beobachten um ungewöhnliche Geldflüsse zu erkennen“. Die FMA verfolge bei der Prävention von Geldwäsche eine absolute Nulltoleranzpolitik und habe sich daher auch im heurigen Jahr im Rahmen ihrer Aufsichts- und Prüfschwerpunkte zum Ziel gesetzt, den österreichischen Finanzplatz durch gezielte präventive Maßnahmen sauber zu halten, so die beiden Vorstände.

Bild: © Renars Pranevskis – stock.adobe.com

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