Österreichs Versicherungsagenten sind verärgert: Der Nationalrat hat kürzlich beschlossen, dass bei Kündigung des Versicherungsagenten zumindest 50% der Folgeprovision vom Versicherer zu zahlen sind. Für die Standesvertretung ist das zu wenig – das Parlament vernachlässige die Bedürfnisse der Versicherungsagenten.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 02.05.2016
Ausschlaggebend für die Novelle war eine OGH-Entscheidung, die eine Klausel zum Provisionsverzicht als benachteiligend und existenzbedrohend für den Agenten sah (AssCompact berichtete). Mit dem aktuellen Beschluss habe das Parlament „die berechtigten Anliegen der Versicherungsagenten ignoriert“, so Horst Grandits, Obmann der Versicherungsagenten, in einer Stellungnahme.
„Nationalrat hat sich eindeutig auf Seite der Versicherungswirtschaft gestellt“
„Die vielfachen Appelle der Vertreter der Versicherungsagenten an die politischen Entscheidungsträger, der im Justizausschuss beschlossenen Änderung des Handelsvertretergesetzes nicht zuzustimmen, wurden schlichtweg negiert“, stellt Grandits fest. Damit habe sich der Nationalrat eindeutig auf die Seite der Versicherungswirtschaft gestellt und sich gegen die Anliegen der mehr als 10.000 Versicherungsagenten ausgesprochen.
„Wir können uns einfach nicht erklären, weshalb dem von den Versicherungsagenten vorgelegten Änderungsvorschlag, der sichergestellt hätte, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs zu den Folgeprovisionen in Zukunft auch wirksam umgesetzt wird und Umgehungskonstruktionen der Versicherungswirtschaft verhindert hätte, von der Politik keine Beachtung geschenkt wurde“, so Grandits anbschließend.
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