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Handbremse nicht aktiviert und kein Gang eingelegt

Handbremse nicht aktiviert und kein Gang eingelegt

06. November 2023

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob127/23m

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Insgesamt ist das Verhalten des VN bei den festgestellten örtlichen Gegebenheiten (auf den ersten vier Metern nach der Begrenzung durch eine Steinmauer 1% Steigung - innerhalb der nächsten vier Meter bis zu 30% Steigung) nicht mehr als nur leicht fahrlässig einzustufen. Das Ziehen der Handbremse und/oder Einlegen eines Gangs beim Abstellen des Fahrzeugs auf einem Parkplatz mit Gefälle ist auch bei Vorliegen eines „Hill-Holdsystems“ eine einfache und naheliegende Maßnahme, um das Wegrollen des Fahrzeugs zu verhindern, weshalb der Sorgfaltsverstoß dem VN auch subjektiv schwer vorwerfbar ist. Durch das Abrollen des Fahrzeugs aufgrund der unterbliebenen Absicherung des VN und den Aufprall an der Gartenhütte verwirklichte sich auch genau jene Gefahr, der das Schutzgesetz des § 23 Abs 5 StVO entgegenwirken will.


versdb 2023, 64
KFZ Kasko
7Ob127/23m

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