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Ein Rohr ist eine dem Wasserdurchfluss dienende Ummantelung, die eine bestimmte Festigkeit aufweisen muss und geschlossen ist. Dass es sich bei einem Rohr um ein geschlossenes System handelt, wird auch ein durchschnittlicher VN so verstehen. Eine – etwa zur Hälfte offene – Halbschale ist daher kein Rohr. Auch die Verbindung mit dem Rohrsystem führt nicht dazu, dass die Steinzeug-Halbschale – mag sie auch ein funktionaler Teil der Hausentwässerungsleitung sein – dadurch zu einem Rohr wird. Ausdrücklich in den Deckungsumfang eingeschlossen wird aber im letzten Unterpunkt des Art 3.3. ZGEP die Behebung von Dichtungsschäden an Zu- und Ableitungsrohren. Die Schadhaftigkeit des der Abdichtung dienenden Silikons an dem gegenständlichen Rohr ist ein solcher Dichtungsschaden, weshalb die dafür erforderlichen Behebungskosten vom Versicherungsschutz umfasst sind.
versdb 2023, 63
Leitungswasser
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