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Helvetia: Wildschäden meist erheblich teurer als „normale“ Kaskofälle

Helvetia: Wildschäden meist erheblich teurer als „normale“ Kaskofälle

14. Mai 2014

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Im ersten Quartal 2014 verzeichnet Helvetia bereits 129 Wildunfälle. Bei Berücksichtigung des Helvetia Marktanteils im Bereich Kfz von 2% ist das ein hochgerechneter Jahreswert von 26.000 Kasko-relevanten Wildschäden.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 14.05.2014

Im ersten Quartal 2014 verzeichnet Helvetia bereits 129 Wildunfälle. Bei Berücksichtigung des Helvetia Marktanteils im Bereich Kfz von 2% ist das ein hochgerechneter Jahreswert von 26.000 Kasko-relevanten Wildschäden. „Jeder 20. Kfz-Kasko-Schaden bei Helvetia ist ein Wildschaden“, so Thomas Neusiedler, Helvetia Vorstand und verantwortlich für den Bereich Schaden-Unfall (im Bild).

Dabei betont der Versicherungsexperte, dass nur ein Drittel der Kfz-Versicherten überhaupt eine Kasko-Versicherung mit inkludierter Wilddeckung haben. Zwei Drittel der Autofahrer sind lediglich Haftpflicht versichert und müssen für die entstandenen Kfz-Schäden nach einem Wildunfall daher selbst aufkommen. Dabei ist der durchschnittliche Wildschaden um fast 100% teurer als der durchschnittliche Kaskofall. Helvetia hat 2013 für einen „normalen“ Kaskofall im Durchschnitt 1.141 Euro bezahlt, für einen Wildschaden 2.273 Euro. Neusiedler: „In den letzten fünf Jahren sind die Kosten nach Wildschäden um fast 20% gestiegen. Die durchschnittlichen Kaskoschäden lediglich um 5%“. Die Hauptgründe für die Verteuerung: Wildschäden passieren meist außerhalb des Ortsgebiets und daher mit hoher Geschwindigkeit.

Nach einem Wildunfall muss die Gefahrenstelle so schnell wie möglich abgesichert und anschließend die Exekutive oder der Jagdberechtigte verständigt werden. Wer keine Meldung vornimmt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar, denn nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung besteht bei einem Wildschaden unverzüglich Verständigungspflicht. Getötetes Wild darf auf keinen Fall vom Fahrer mitgenommen werden. Denn das kann als Diebstahl gewertet und empfindlich bestraft werden!

Für eine rasche Abwicklung durch die Versicherung ist es wichtig, dass der Unfallhergang der Versicherung umgehend gemeldet und genau dokumentiert wird. „Dazu gehören, die polizeiliche Meldung, ein vollständig ausgefüllter Unfallbericht und wenn möglich Fotos“, so Neusiedler.

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