Der heurige Sommer hatte es wieder einmal in sich, die Nachrichten waren voll von Unwetterschäden durch Hagelgeschosse groß wie Golfbälle und von Überschwemmungen, die ganze Gegenden und die dort befindlichen Liegenschaften verwüsteten. Unsere Branche war wie so oft, wenn Not am Mann ist, gefordert.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 15.09.2022
Von Akad.Vkfm. Mag. Thomas Leitner, Bakk., ÖVM Vorstand (Foto)
Damit auch zukünftig die durch uns Versicherungsmakler vermittelten Verträge halten, was sie versprechen und unsere Kunden bei solchen Wetterkapriolen ihre Schäden mit unserer Unterstützung auf Euro und Cent ersetzt bekommen, braucht es auch entsprechende Wordings. Dass solche nicht immer einfach zu bekommen sind, das hat wohl beinahe jeder von uns schon einmal selbst erlebt. Als ÖVM sind wir daher immer wieder bemüht, Rahmenvereinbarungen als Erweiterung von bestehenden Versicherungsprodukten zu verhandeln, um unseren Mitgliedern einen bequemen Zugang zu den erwähnten Klauseln zu ermöglichen. Nachdem der kommende Winter vermutlich auch wieder für die eine oder andere negative Überraschung gut sein wird, möchte ich in diesem Sinne nachstehend zwei Klauseln in Erinnerung rufen, die sowohl in unserem Generali-, als auch im neuen Donau ÖVM-Klauselpaket enthalten sind und die unseren Kunden wie so oft im Fall des Falles gewinnbringend helfen können:
1. Stichwort Schneerutschschäden:
ÖVM-Donau Klauselpaket ÖVM-Generali-Klauselpaket
Schäden an den versicherten Sachen (inkl. Regenabläufe etc.), die durch Herabrutschen bzw. Herabfallen von angesammelten Schnee- und Eismassen (Dachlawinen, Eiszapfen oder ähnliches) verursacht werden, gelten als mitversichert.
- gilt automatisch mit Klauselpaket als vereinbart!
ÖVM-Generali 2016 – ST06 Schneerutschschäden
Schäden an den versicherten Sachen (inkl. Regenabläufe), die durch Herabrutschen bzw. Herabfallen von angesammelten Schnee- und Eismassen (Dachlawinen, Eiszapfen oder ähnlichen) verursacht werden, gelten mitversichert.
- gilt automatisch mit Klauselpaket als vereinbart!
Ein häufiger Streitfall bedingt die Tatsache, dass die in den Sturmbedingungen angeführten Schneedruckschäden nur dann unter Deckung fallen, wenn die Schnee- oder Eismassen ruhen und es dadurch zu einem Schadenereignis kommt1. Es gibt zwar ein OGH-Urteil aus dem Jahr 20142, das zur Not behilflich sein kann, aber mit diesen beiden Erweiterungen entgehen Sie von vornherein unnötigen Diskussionen im Leistungsfall.
2. Stichwort Raureiflast, Schneelast:
ÖVM-Donau Klauselpaket ÖVM-Generali-Klauselpaket
Schäden durch Raureif und Eisregen: Es gelten Schäden. die an den versicherten Sachen durch Herabrutschen von am Dach angesammelten Massen von Raureif und Eis bzw. durch Eisregen verursacht werden, bis 1.500 Euro auf „Erstes Risiko“ mitversichert
- optional, Gewerbespecial ist zu beantragen
ÖVM-Generali – ST05 Rauhreif und Schneelast
Schäden die dadurch entstehen, dass Äste, Bäume, Masten, Leitungen und dergleichen durch das Gewicht von gebildetem Rauhreif, gefrierendem Regen, Nebel bzw. Schneelast abbrechen bzw. umstürzen und dabei versicherte Sachen beschädigen gelten als mitversichert (inkl. Nebenkosten bzw. Entsorgung)
- automatisch, bis 5.000 Euro auf 1. Risiko
Mir persönlich fehlt zu dieser Klausel die praktische Erfahrung, aber Kollegen aus den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark haben sicherlich den einen oder anderen Vorfall noch im Kopf, als Raureif und Eisregen in diversen Bezirken Katastrophenalarm auslöste.
Für Außenstehende ein atemberaubendes Naturschauspiel, für die Betroffenen jedoch ein Ereignis mit teilweise unangenehmen finanziellen Folgen. Aus diesem Grund wurde auch diese Erweiterung in den ÖVM-Klauselpaketen aufgenommen, um die aktuell vorhandene Deckungslücke in den Versicherungsbedingungen zu stopfen.
In diesem Sinne hoffe ich, ein paar kleine Punkte wieder in Erinnerung gerufen zu haben und drücke uns allen die Daumen, dass wir so stressfrei wie möglich durch den Winter kommen.
Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact September-Ausgabe!
Titelbild: ©ilkercelik – stock.adobe.com
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