Mit 1. Oktober 2018 ist die Versicherungsvermittlerrichtlinie (IDD) anzuwenden. Die Vorbereitungen bei der Generali sind weit fortgeschritten und die IDD-konforme Beratung ist bereits im Einsatz, zum Vorteil aller Vertriebspartner.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 08.05.2018
Die Generali hat die letzten zwei Jahre genutzt, um eine zeitgerechte und gesetzeskonforme Umsetzung der IDD-Richtlinie – auch für ihre Partner – vorzubereiten. Nun ist es soweit.
Mag. Thomas Bayer, Leiter Unabhängige Vertriebe der Generali Versicherung, ist mit dem bereits erfolgten Einsatz des IDD-konformen Prozesses in den Beratungssystemen der Generali sehr zufrieden: „Es war unser Ziel, möglichst früh zu starten und gleichzeitig Vorteile für alle Beteiligten zu schaffen. Das ist uns gelungen. Die Generali unterstützt ihre Vertriebspartner schon jetzt mit einem vollelektronischen Prozess bei der Beratung im Retailbereich. Eine gesetzeskonforme, lückenlos dokumentierte Geschäftsabwicklung ist damit gewährleistet.“ Dieser Prozess erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Generali und die ihrer Partner erheblich. Alle profitieren vom hohen Digitalisierungsgrad, der den Partnern mit den Verkaufstools zur Verfügung steht. Investitionen in eine eigene IT und erforderliche Organisationsmaßnahmen sind nur in geringem Umfang notwendig. Die Administration wird deutlich vereinfacht und den Beratern bleibt mehr Zeit für die Kunden.
Bei zahlreichen regionalen Events informiert die Generali ihre unabhängigen Partner über Details zur Versicherungsvermittlerrichtlinie und macht auf die Wichtigkeit der gesetzeskonformen Umsetzung aufmerksam.
Von der Generali Versicherung AG
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