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IGV: Verständlichere und klarere Bedingungen im Rechtsschutz wären Win-win-Situation

IGV: Verständlichere und klarere Bedingungen im Rechtsschutz wären Win-win-Situation

19. Juni 2023

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3 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Katharina Ilk, LL.M.(WU), ppa., Ilk GesmbH und IGV Austria, über die größten Herausforderungen in der Rechtsschutzversicherung.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 19.06.2023

Für Katahrina Ilk gibt es im Bereich der Rechtsschutzversicherung nur eine Handvoll Anbieter am Markt mit vernünftigen Deckungskonzepten. Aufgrund der Überschaubarkeit sei die aktuelle Herausforderung die Zusammenarbeit bzw. Produktentwicklung mit eben diesen Anbietern, so Ilk.

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung gab es laut Ilk schon immer viele Ablehnungen: „Begründet ist dies wohl einerseits in der Erwartungshaltung des Versicherten, der annimmt, jegliche rechtliche Auseinandersetzung in der Deckung seines Vertrages enthalten zu haben – und dies in einer Sparte mit vielen Ausschlüssen. Ob hier die Ablehnungen tatsächlich signifikant gestiegen sind, wage ich nicht zu beurteilen.“

„Ich wünsche mir fachlich gut ausgebildete Versicherungsmitarbeiter“

Ilk würde sich als Versicherungmaklerin von den Rechtsschutz-Versicherern verständlichere und klarere Bedingungen wünschen: „Denn das wäre bestimmt ein Wettbewerbsvorteil für das Versicherungsunternehmen, dem das gelingt. Da dieser Wunsch aber bereits seit Jahrzehnten unerfüllt bleibt, wäre mein ‚realistischer‘ Wunsch fachlich gut ausgebildete Versicherungsmitarbeiter. Das betrifft zwar grundsätzlich alle Sparten, aber speziell in der Rechtsschutzversicherung ist juristisches Verständnis essentiell.

Verständliche und klare Bedingungen in den Rechtsschutzversicherungsverträgen wäre auch für die Kunden von Vorteil, ist sich Ilk sicher. „Der Kunde meint oft eine Allrisk-Deckung eingekauft zu haben. Hier ist in der Beratung klar darauf hinzuweisen, dass es Bereiche und Streitigkeiten gibt, die schlicht nicht versicherbar sind. Im Schadenfall ist es jedes Mal eine Einzelfallbetrachtung, die individuell zu beurteilen ist.“

„Berater müssen auf das Risiko aufmerksam machen und die Grenzen des Möglichen aufzeigen“

Ilk denkt, dass die Rechtsschutzversicherung bereits in den Köpfen der Kunden verankert sei. Auch die Bereitschaft, diese Deckung einzukaufen, sei grundsätzlich vorhanden. „Allerdings kommt es immer wieder vor, dass erst im Anlassfall die Notwendigkeit erkannt wird und es dann, für den sich bereits im Anfangsstadium befindlichen Streit, keinen Versicherungsschutz mehr gibt. Hier ist man als Berater gefordert, den Klienten auf das Risiko aufmerksam zu machen und ihm auch die Grenzen des Möglichen aufzuzeigen“, rät Ilk und sagt weiter: „Es gab schon immer Krisen und man kann davon ausgehen, dass sich das nicht ändern wird. Leider wurden die Deckungen der Rechtsschutzversicherung im Laufe der Jahre und Jahrzehnte anlassbezogen immer mehr eingeschränkt. Stichwort Veranlagung, Kryptowährung, Covid etc. Aufgrund der durchwegs guten Schadensätze in der Rechtsschutzversicherung fehlt mir für diese Vorgehensweise das Verständnis und es bleibt zu hoffen, dass dieser Trend aufgehalten wird.“

Foto oben: Katharina Ilk, LL.M.(WU), ppa., Ilk GesmbH und IGV Austria

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